Extremismus-VerdachtVerfassungsschutz beobachtet AfD-Abgeordneten Rene Dierkes

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Rene Dierkes von der AfD bei einer Plenarsitzung im Bayerischen Landtag.
Rene Dierkes von der AfD bei einer Plenarsitzung im Bayerischen Landtag. (Foto: Matthias Balk/dpa)

Nach dem Neu-Ulmer AfD-Politiker Franz Schmid beobachtet der Verfassungsschutz in Bayern einen zweiten Landtagsabgeordneten. Dierkes steht im Verdacht, sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu missbrauchen.

Von Andreas Glas

Der bayerische Verfassungsschutz beobachtet den AfD-Landtagsabgeordneten Rene Dierkes. Das geht aus den Antworten von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Horst Arnold hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Dierkes wird demnach seit Ende April vom Inlandsgeheimdienst überwacht.

Der Verfassungsschutz verweist auf Äußerungen von Dierkes, „in denen ein gegen die Menschenwürde gerichteter ethnischer Volksbegriff propagiert“ und in ebenfalls verfassungsfeindlicher Weise die „Remigration“ von Personen gefordert werde, „die nicht den eigenen ethnokulturellen Kriterien entsprechen“. Wiederholt seien pauschale Diffamierungen von Migranten und Personen mit Migrationshintergrund als Straf- und Gewalttäter festgestellt worden, die gegen die Menschenwürde verstießen. Ferner sei Dierkes „qualifizierter Unterstützer der rechtsextremistischen Identitären Bewegung“ und verbreite regelmäßig Beiträge weiterer Organisationen aus dem rechtsextremistischen Vorfeld der AfD.

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Seine Beobachtung nannte Dierkes auf SZ-Nachfrage einen „Ritterschlag“, unter anderem weil der Verfassungsschutz „hauptsächlich aus erfolgreichen Social-Media-Beiträgen“ zitiere. Allerdings sei ein Social-Media-Account „kein Mandat“ und er habe „nirgends die Rückführung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund gefordert“, sondern nur, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nicht zur „Ramschware verkommen“ dürfe. Daran sei „nichts verfassungsfeindlich“. Dierkes kündigte an, sich juristisch gegen die Beobachtung zu wehren.

Er ist nach Franz Schmid aus Neu-Ulm der zweite bayerische AfD-Landtagsabgeordnete, den der Verfassungsschutz beobachtet. Hintergrund der Beobachtung von Schmid waren völkisch-nationalistische Äußerungen sowie ebenfalls Kontakte mit Rechtsextremisten außerhalb der AfD, zuvorderst der sogenannten Identitären Bewegung.

Für die Beobachtung einzelner Abgeordneter durch den Verfassungsschutz gelten besondere Hürden. Die Maßnahme ist nur beim Verdacht zulässig, dass ein Abgeordneter sein Mandat „zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft“. Im Jahr 2013 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einer Grundsatzentscheidung Grenzen zur Beobachtung von Mandatsträgern definiert, damals ging es um den Linken-Politiker Bodo Ramelow. So müsse mit Blick auf das freie Mandat die Verhältnismäßigkeit stets genau beachtet werden.

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