Süddeutsche Zeitung

Extremismus in Bayern:AfD-Politiker klagt gegen Beobachtung

Thomas Wagenseil, AfD-Bezirkstagsabgeordneter, fiel im Internet durch sein Faible für Wehrmacht und Waffen-SS auf. Damit machte er den Verfassungsschutz auf sich aufmerksam.

Von Johann Osel

Heroische Pose, kühner Blick, die Runen der SS am Kragen, das Eiserne Kreuz in der Mitte. "Leon Degrelle - einer der besten" steht daneben auf einer Facebook-Seite für Liebhaber von Nazikitsch. Degrelle war Anführer der kollaborierenden wallonischen Faschisten, Offizier der Waffen-SS. Thomas Wagenseil gefällt das: Der AfD-Politiker gab dem Bild ein "Like". Ebenfalls drückte er "Gefällt mir" bei einem Neonazi-Liedermacher oder bei der "Identitären Bewegung". Ein weiterer Post, von ihm selbst, zeigt einen Wehrmachtssoldaten, zielend am Geschütz - und zwar unter dem Foto von Migrantenströmen samt Hinweis: "Das sind keine Flüchtlinge, sie sind feindliche Soldaten." Dass in der AfD Migration als "Invasion" gedeutet wird, ist durchaus üblich. Die Schlachtenszene überbietet das.

Wagenseils Aktivitäten im Internet hat das Rechercheportal "Allgäu Rechtsaußen" über Jahre dokumentiert. Sie haben auch den Verfassungsschutz aufmerksam gemacht auf den gelernten Brauer, der seit 2016 in der AfD ist und 2018 in den Bezirkstag von Schwaben gewählt wurde. Und der eine Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst, eingeleitet schon vor der Zeit als Bezirksrat, nicht hinnimmt.

Ortstermin Verwaltungsgericht München am Freitag, Hauptverhandlung über Wagenseils Klage gegen den Freistaat. Er ist selbst erschienen, ebenso zwei Herren vom Verfassungsschutz. Es geht um die Frage: Was sagen Sympathiebekundungen über eine Grundhaltung aus? Und wo liegt die Grenze zwischen, quasi, militaristischer Folklore und Bestrebungen gegen die Verfassung? Die Causa hat ein Vorspiel: Wagenseil verbuchte 2019 einen Erfolg. In einer Eilentscheidung hatte das Gericht die Beobachtung untersagt.

Bei den Beiträgen im Netz handele es sich um "bloße Sympathiebekundungen", meinten die Richter, hinzu komme, dass diese vor der Bezirkswahl erfolgt seien und das Profil erkennbar privat war. Erst im Fall nachdrücklicher Bestrebungen gegen die Verfassung könne das Landesamt so vorgehen. Inhaltlich hatte sich das Gericht daher nicht näher mit den Likes und Postings beschäftigt. Der Verwaltungsgerichtshof hat dann später eine rechtsextremistische Prägung benannt, jedoch wegen der Umstände die Entscheidung gebilligt.

Wie "Allgäu Rechtsaußen" meldete, hatte Wagenseil in einem Brief an den Bezirkstagspräsidenten argumentiert: Bei Wehrmacht und Waffen-SS interessiere ihn "immer nur die militärische Seite dieser kämpfenden Truppen. Politisch gibt es nichts daran auszusetzen, der kämpfenden Truppe Respekt und Ehre zu zollen". Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion Christoph Maier, Vertreter des formal aufgelösten völkischen "Flügels" und Parteifreund Wagenseils im Kreisverband, teilte mit: "Der Verfassungsschutz wurde zur Bekämpfung der politischen Opposition missbraucht." Spätestens mit dem Bezirkstagssitz hat Wagenseils öffentliches Treiben im Netz aufgehört, sein Facebook-Profil löschte er.

Also nun Runde zwei vor Gericht, der Freistaat bleibt bei seiner Einschätzung. Wagenseils Anwalt sieht ein "Rehabilitationsinteresse", sein Mandant sei "vielen Anfeindungen" ausgesetzt gewesen, auch im Bezirkstag. Ihm täten, so der Anwalt, derlei Fälle von Gesinnungsprüfung "in der Seele weh". Einstige Zitate von Franz Josef Strauß, Helmut Kohl oder "Angela Merkel bis 2003" (er meint die Zuwanderungspolitik) wären heutzutage "indiziert". Es spiele keine Rolle, entgegnet ein Verfassungsschutzmann, was "Strauß weiland gesagt haben mag" - und er sehe keinen Beleg, "dass Angela Merkel die SS glorifiziert hätte". Der Anwalt stellt schließlich den Antrag, die Beobachtung zu unterlassen. Weil dies nach der Eilsache bereits in der Praxis erfolgt ist, sehen die Richter die Klage als unzulässig an, es bestehe "kein Rechtsschutzbedürfnis". Sachlage bleibt: Weiterhin keine Beobachtung.

Der Verfassungsschutz ist in der bayerischen AfD ein heißes Thema. Einzelpersonen hatte das Landesamt schon vor ersten Wahlerfolgen im Blick. Zwischenzeitlich standen auch drei Landtagsabgeordnete im Fokus; zwei von ihnen gelten heute nicht als Hardliner in der Fraktion und treten im Plenum vergleichsweise liberal auf. Auch sie hatten aber im Wahlkampf zu derben, rassistischen Ausfällen geneigt. Wegen der besonderen Bedeutung des freien Mandats, wie sie das Bundesverfassungsgericht betont, wurde die Beobachtung nach dem Einzug ins Maximilianeum aufgegeben. Inzwischen hat das Landesamt die Junge Alternative und den Flügel auf dem Radar und rechnet diesen 230 nachweislich aktive Personen zu.

Bei der Beobachtung wertet der Dienst nicht nur öffentliche Quellen aus, sondern darf nachrichtendienstliche Mittel nutzen. Die Auflösung des Flügels, betrieben vom AfD-Bundesvorsitzenden Jörg Meuthen, geschah auch aus Angst vor der Beobachtung der ganzen Partei. Vor allem für Beamte, derer es viele in der AfD gibt, hätte dies fatale Folgen, auch Abstriche in der Wählergunst werden befürchtet. Oder ein Exodus, wie es in gemäßigten AfD-Kreisen heißt, von "enttäuschten Konservativen, die von der CSU zu uns kamen". Leute wie Wagenseil wirkten in der Gemengelage "toxisch" für das öffentliche Ansehen.

"Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung des bayerischen Landesverbandes der AfD liegen gegenwärtig nicht vor", betonte Verfassungsschutzchef Burkhard Körner zwar zuletzt mehrmals. Aber: Offen zugängliche Informationen werden fortlaufend daraufhin geprüft, ob in der Gesamtpartei "Bestrebungen vorliegen, die den Kernbestand des Grundgesetzes zu beeinträchtigen versuchen". Eine Entwarnung ist das also keineswegs.

Auf der Ebene weiterer Mandatsträger beobachtet das Landesamt eine einstellige Zahl an Personen. Wie die Staatsregierung seit 2018 auf Anfragen der Grünen mitteilte, hat man in Bezirkstagen (ohne Wagenseil) zwei Politiker im Visier: eine Bezirksrätin in Mittelfranken und einen in Niederbayern, bei dem es etwa um eine geforderte politische "Total-Säuberung" von "Volksverrätern" und "Drecks-Brut" geht. Der Mann ist nach Recherchen der SZ in der Corona-Krise als Verschwörungstheoretiker unterwegs. Die Mitgliedschaft im Bezirkstag fällt nicht unter die Karlsruher Regel zum Mandat; es wird nur die "Verhältnismäßigkeit" geprüft.

Unter den im März neu gewählten Kreistags-, Stadt- und Gemeinderatsmitgliedern der AfD finden sich vier Lokalpolitiker, die auch zuvor schon beobachtet wurden. Es könnten mehr sein, ein systematischer Abgleich mit Datenbanken kommunaler Mandatsträger in gut 2000 Kommunen ist rechtlich nicht möglich. In einem Fall geht es um die "Reichsbürger"-Szene. "Die in der AfD beheimateten Gegner unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung durchdringen mit jeder Wahl in Bayern mehr und mehr unsere Parlamente und Räte", sagte Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze. Es sei an der Zeit, dass die gesamte Partei beobachtet werde.

Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version hieß es, Thomas Wagenseil und der AfD-Landtagsabgeordnete Christoph Maier gehörten einem gemeinsamen "Zirkel" an. Dies war missverständlich formuliert: Gemeint war, dass sich die beiden als Parteifreunde auf lokaler Ebene kennen, ohne dezidierten Bezug zur Thematik dieses Textes.

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Quelle:
SZ vom 18.07.2020/amm
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