Urteil des Verfassungsgerichtshofs:AfD scheitert mit Klage gegen bayerischen Landtag

Bayerischer Verfassungsgerichtshof

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof verkündet seine Entscheidung, ob der AfD ein Platz im Parlamentarischen Kontrollgremium zusteht.

(Foto: dpa)

Die AfD-Fraktion wollte per Gerichtsurteil durchsetzen, dass ihre Kandidaten in das Parlamentarische Kontrollgremium gewählt werden, das wiederum den Verfassungsschutz überwacht.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat einen AfD-Antrag über die Besetzung des sogenannten Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) im Landtag am Donnerstag abgelehnt. Der Antrag sei unzulässig, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Peter Küspert.

Die AfD, die gar nicht zur Verkündung der Entscheidung im Gericht erschien, hatte die Zusammensetzung und das Wahlverfahren im juristischen Verfahren der sogenannten Meinungsverschiedenheit klären wollen. Aber: "Für solche Beanstandungen ist das von ihnen gewählte Verfahren gerade nicht vorgesehen", sagte Küspert. Für den Gerichtshof sei es darum "weder geboten noch sachgerecht, auf die Sache einzugehen".

Das PKG kontrolliert unter anderem die Arbeit des Verfassungsschutzes, weshalb die Mitglieder einer besonderen Verschwiegenheit unterliegen. Ihm gehören laut Gesetz sieben Abgeordnete an, aufgeteilt nach Stärke der Fraktionen. Die Besetzung ist normalerweise eine Formsache. Ende 2018 konnten aber in vier Wahlgängen keine von den Rechtspopulisten vorgeschlagenen Kandidaten im Plenum eine Mehrheit hinter sich vereinen. Der Platz blieb unbesetzt. Die AfD sieht dadurch ihre verfassungsrechtlichen Rechte als Oppositionsfraktion massiv verletzt. Mit der Frage, ob das so ist, befasste ich das Gericht gar nicht erst. "Wie die Vorschrift in den konkreten Anwendungssituationen auszulegen ist, in denen die Antragsteller die Handhabung beanstanden, und ob diese Handhabung verfassungsgemäß war, war aufgrund der Unzulässigkeit des Antrags nicht zu entscheiden."

Nach Ansicht der Rechtspopulisten muss das Parlament seine Blockade der AfD-Kandidaten aufgeben und ihr so den Zugang ins PKG ermöglichen. Die Oppositionsfraktionen und auch die Staatsregierung sehen dies völlig anders - und betonen, dass niemand zu einer Wahl gezwungen werden dürfe. Sie berufen sich darauf, dass es zwar ein Vorschlagsrecht für die Fraktionen im PKG gebe, nicht aber ein Bestimmungs- oder Entsendungsrecht. Kein Mitglied des Landtages könne gezwungen werden, für einen Kandidaten oder eine Kandidatin zu stimmen, der oder die nicht für vertrauenswürdig eingestuft werde.

Mitglieder der AfD sind in Deutschland und auch in Bayern etwa wegen ihrer Nähe oder Kontakten in die rechtsextreme Szene immer wieder in den Fokus des Verfassungsschutzes geraten. Der bayerische Verfassungsschutz beobachtet zudem seit längerem unter anderem die Nachwuchsorganisation der AfD, die "Junge Alternative für Deutschland" (JA) und etwaige Nachfolgeaktivitäten des inzwischen offiziell aufgelösten rechtsnationalen "Flügels". Die AfD sieht den Verfassungsschutz ihrerseits als Behörde an, welche regierungskritische Stimmen "mundtot" machen soll.

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