Politik in BayernAfD-Politiker scheitert mit Strafanzeigen gegen Grünen

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Der AfD-Abgeordnete Ralf Stadler ist im Landtag schon mit Störaktionen aufgefallen. 
Der AfD-Abgeordnete Ralf Stadler ist im Landtag schon mit Störaktionen aufgefallen.  (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Die Generalstaatsanwaltschaft München befindet: Der Grüne Toni Schuberl darf rassistisch anmutende Posts von Ralf Stadler zitieren und einordnen. Auch die Bezeichnung „gefährlicher Rechtsextremist“ für den AfD-Mann ist demnach zulässig.

Von Johann Osel

Juristische Schlappe für den AfD-Abgeordneten Ralf Stadler: Die Generalstaatsanwaltschaft München wies seine Strafanträge gegen den grünen Abgeordneten Toni Schuberl zurück und beabsichtigt, keine Ermittlungen aufzunehmen. Damit ist Stadler mit den Anzeigen gegen seinen niederbayerischen Parlamentskollegen – es waren gleich mehrere – bereits an der ersten Hürde gescheitert. Stadler hatte unter anderem eine angebliche Verleumdung und Beleidigung moniert.

Dem vorausgegangen war, dass Schuberl im Landtag wie bei anderen Gelegenheiten öffentliche Äußerungen von Stadler zitiert hatte, etwa einen Facebook-Post. Darin war davon die Rede, dass das Land von „nicht integrierbaren Kulturen kontaminiert“ werde, dahinter stand noch „Parasiten, Schmarotzer“. Stadler bezeichne Flüchtlinge als Parasiten, schlussfolgerte Schuberl und kam zur Einschätzung, der AfD-Politiker sei „ein gefährlicher Rechtsextremist“. Stadler sah das sowie weitere Zitate aus dem Kontext gerissen, der Grüne leide unter „Verfolgungswahn“, sei ein „verkappter Nazi-Jäger“. Das mündete in den Anzeigen gegen Schuberl, die der Süddeutschen Zeitung ebenso vorliegen wie nun ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft dazu.

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Die Ermittlungsbehörde schreibt: Schuberls Wiedergabe vergangener Äußerungen von Stadler erfüllten, „auch wenn der Beanzeigte hier anklagende Formulierungen verwenden mag“, für sich genommen keinen Straftatbestand. Dass Stadler Migranten als Parasiten bezeichnet habe, sei „eine mögliche Auslegungsvariante“. Die Bezeichnung als „gefährlicher Rechtsextremist“ wiederum sei zwar offenkundig ein Werturteil, das „zumindest eine ehrverletzende Bedeutung haben“ kann. In Stadlers Fall handele es sich aber um Wertungen der politischen Haltung auch aufgrund von Beispielen.

Und gerade weil Stadler selbst gern offene Worte wähle und kontroverse Standpunkte vertrete, müsse er auch überspitzte Kritik dulden; wie eben Schuberls Meinung über Stadlers „politische Verortung“ und dessen „Gefährlichkeit“. Auch die Etikettierung der Partei AfD als rechtsextrem erklärte die Staatsanwaltschaft für statthaft. Es bestehe also insgesamt kein Anfangsverdacht für eine strafbare Äußerung des Grünen-Politikers.

Ihm wurde, so der Grünen-Landtagsabgeordnete Toni Schuberl,  „von höchster Stelle bescheinigt, dass ich Stadler als gefährlichen rechtsextremen Rassisten bezeichnen darf“.
Ihm wurde, so der Grünen-Landtagsabgeordnete Toni Schuberl,  „von höchster Stelle bescheinigt, dass ich Stadler als gefährlichen rechtsextremen Rassisten bezeichnen darf“. (Foto: Rolf Poss/Imago)

Diese Feststellungen, teilte Schuberl als Reaktion mit, könnten künftig grundsätzliche Auswirkungen haben. Denn auch andere Staatsanwaltschaften in Bayern werden seiner Einschätzung nach wohl keine Ermittlungsverfahren einleiten, wenn man die AfD als Ganzes als rechtsextrem bezeichnet. Und ihm selbst, so Schuberl, wurde „von höchster Stelle bescheinigt, dass ich Stadler als gefährlichen rechtsextremen Rassisten bezeichnen darf“. Nach der gerichtlichen Feststellung, dass man Björn Höcke „Faschist“ nennen dürfe, sei dies eine erneute Klarstellung zu einem konkreten Abgeordneten der AfD. „Solange Stadler bei seiner Ideologie bleibt und sich nicht glaubhaft von seinen Aussagen distanziert, werde ich ihn auch weiterhin als das bezeichnen, was er ist.“

Stadler teilte in sozialen Netzwerken mit, er bleibe dabei: Schuberls Behauptungen seien „frei erfunden“  – und zwar mit dem „Ziel, mich politisch und persönlich zu beschädigen“. Bei einem grünen Abgeordneten werde „eben nicht hinterfragt, da wird direkt abgewiegelt. Das Parteibuch reicht als Schutzschild“, mutmaßte er. Auch Tiraden gegen die CSU und „unseren grün eingefärbten“ Ministerpräsidenten Markus Söder finden sich in Stadlers Stellungnahme.

Für ihn stelle sich die Frage, so Stadler, wieso der Landtag nicht Schuberls Immunität aufgehoben habe, um erst mal formal Ermittlungen einzuleiten. Seine eigene Immunität – also der Schutz eines politischen Mandatsträgers vor Strafverfolgung – wurde kürzlich vom Parlament aufgehoben. Wegen welcher Vorwürfe die Ermittlungsbehörden hier konkret tätig werden wollen, ist noch unbekannt. Stadler selbst sprach davon, dass er lediglich Facebook-Posts mit anscheinend unangenehmen Wahrheiten geteilt habe.

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