Die bayerische AfD soll in die vom Innenministerium geführten Liste der extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisationen aufgenommen werden. Dies kündigte Staatskanzleichef Florian Herrmann unter Berufung auf Innenminister Joachim Herrmann (beide CSU) nach einer Sitzung des Kabinetts in München an.
„Das ist ein wichtiges Signal. Der Freistaat ist wachsam bezüglich der Verfassungstreue seiner Beamtinnen und Beamten, sowohl nach links – hatten wir kürzlich mal den Fall –, als auch nach rechts“, betonte Herrmann. In dem Verzeichnis finden sich unter anderem die Parteien NPD und der Dritte Weg, diverse Pegida-Gruppierungen, die „Reichsbürger“-Bewegung aber auch linke Antifa-Gruppen, die DKP oder die Muslimbruderschaft.

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Mit dem Verzeichnis soll die Verfassungstreue von Bewerbern für den öffentlichen Dienst sichergestellt werden. „Lehrer, Polizisten oder Richter haben eine große Verantwortung für unseren Staat und müssen daher auch Gewähr dafür bieten, dass sie für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten. Dies gilt auch für alle anderen Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigen im öffentlichen Dienst“, sagte Innenminister Herrmann. Verfassungsfeinde hätten im öffentlichen Dienst nichts verloren.
„In Bayern haben wir mit dem Verfahren nach der Bekanntmachung ein Instrument an der Hand, um Bewerber effektiv auf ihre Verfassungstreue überprüfen zu können“, sagte Joachim Herrmann. Eine bloße Mitgliedschaft führe jedoch nicht zwangsläufig zu einer Ablehnung: „Jeder Einzelfall muss eingehend geprüft und sämtliche Zweifel ausgeräumt werden.“ Rückwirkend soll es laut Florian Herrmann aber keine Überprüfung von Staatsbediensteten geben. Damit ist es weiter möglich, dass AfD-Mitglieder unerkannt als Beamte beschäftigt sind.

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Die Generalstaatsanwaltschaft München befindet: Der Grüne Toni Schuberl darf rassistisch anmutende Posts von Ralf Stadler zitieren und einordnen. Auch die Bezeichnung „gefährlicher Rechtsextremist“ für den AfD-Mann ist demnach zulässig.
Florian Herrmann wies darauf hin, dass ein Bewerber auf eine Stelle zwar theoretisch seine AfD-Mitgliedschaft verschweigen könne. Sollte diese Täuschung aber später rauskommen, „wäre das ein Grund, dann die Probezeit zu beenden beziehungsweise wegen arglistiger Täuschung die Tätigkeit im öffentlichen Dienst zu beenden“.
Die Aufnahme der AfD in das derzeit mehr als 200 Organisationen umfassende Verzeichnis ist laut dem Innenminister zum aktuellen Zeitpunkt in Bayern geboten. „Diese Entscheidung stützt sich in erster Linie auf die Erkenntnisse des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz, die sich überwiegend auf Aktivitäten und Äußerungen mit bayerischem Bezug konzentrieren.“ Derzeit sei weder ein Rückgang dieser extremistischen Äußerungen und Tätigkeiten zu erkennen noch zu erwarten, dass sich die gemäßigteren Strömungen innerhalb der AfD in absehbarer Zeit durchsetzen werden.