Süddeutsche Zeitung

Abgesagter Landesparteitag:AfD reicht Klage beim Verwaltungsgericht ein

Am kommenden Samstag sollte der Landesparteitag in Greding stattfinden, doch das zuständige Landratsamt hat coronabedingt die Veranstaltung nicht genehmigt. Jetzt wehrt sich der Landesvorstand auf juristischem Weg.

Von Johann Osel, Ansbach/München

Nach der Absage ihres Parteitags im mittelfränkischen Greding wehrt sich die AfD juristisch gegen die Entscheidung des zuständigen Landratsamts Roth. Der Landesvorstand habe gegen das Verbot der Veranstaltung einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht Ansbach eingereicht, teilte der stellvertretende Parteichef Gerd Mannes am Mittwoch mit. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte auf Anfrage der SZ den Eingang der Klage.

Am Montagabend hatte das Landratsamt eine Genehmigung unter Vorbehalt vom September nicht aufrecht erhalten. Der Mitgliederparteitag sollte an diesem Samstag in Greding stattfinden, bis zu 750 Teilnehmer waren theoretisch angedacht; die höchste Zahl, die jemals einen Landesparteitag besucht hat. In der Regel kommen um die 400 Mitglieder. Die AfD wollte mit zwei Zelten vor der angestammten Festhalle für Abstände und ausreichende Lüftung sorgen und legte ein Hygienekonzept vor. Der Mitgliederparteitag, hieß es, sei erforderlich wegen der Satzung und dringend anstehender Fragen.

Die "späte und kurzfristige" Absage des Landratsamts stelle für die AfD "einen Angriff auf rechtsstaatliche Prinzipien dar, nachdem ursprünglich der Parteitag wie beantragt genehmigt worden war", sagte Mannes. Man habe zuvor "aus Sicherheitsgründen" schon einen Anwalt mit dem Fall betraut, daher nun der rasche Einspruch. "Nach der Satzung ist der Landesverband verpflichtet, mindestens einmal im Jahr einen Landesparteitag zu veranstalten", laute weiterhin die Haltung des Vorstands. Auch müsse der Mitgliederparteitag Weichenstellungen für die rechtssichere Listenaufstellung zur Bundestagswahl treffen.

Es gehe um "die Kernbereiche der Rechtsstaatlichkeit"; man wolle daher "alle Rechtsmittel ausschöpfen, um unsere Positionen in verfassungsrechtlicher und finanzieller Hinsicht durchzusetzen". Dies deutet an, dass womöglich nach dem Verwaltungsgericht höhere Instanzen angerufen werden. Eine Entscheidung aus Ansbach wird für Donnerstag oder Freitag erwartet. Am Folgetag wäre der Parteitag.

Das Landratsamt hatte auf die achte Infektionsschutzverordnung verwiesen, die solche Treffen verbiete - eine Ausnahmeregel lasse man angesichts der Corona-Fallzahlen nicht zu. Parteien stünden digitale Varianten zur Verfügung.

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SZ vom 19.11.2020/lot/van
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