Süddeutsche Zeitung

"Rettet die Bienen":AfD will Klage einreichen

Partei nennt Begehren und Gesetz für Artenschutz verfassungswidrig

Von Lisa Schnell

Die AfD-Landtagsfraktion wird gegen das Artenschutz-Volksbegehren "Rettet die Bienen" und das dazu verabschiedete Begleitgesetz Klage vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof einreichen. Schon im Juli hatte Ingo Hahn, mittlerweile AfD-Fraktionschef, eine Klage angekündigt. Diese Woche soll sie zusammen mit zwei Popularklagen von zwei Landwirten eingereicht werden.

In der Klageschrift, über die zuerst das Landwirtschaftliche Wochenblatt und der Münchner Merkur berichteten, greift die AfD-Fraktion die Staatsregierung, die Fraktionen von CSU und Freien Wählern, den Landtag, sowie die Beauftragten des Volksbegehrens an und wirft ihnen verfassungswidriges Handeln vor. Die AfD-Fraktion verlangt eine Klärung, ob durch die Annahme des Volksbegehrens das Grundrecht auf Eigentum verletzt wurde. Auch das Begleitgesetz ist Teil der Klage, da es laut AfD Teile des Volksbegehrens verändere wie etwa das Walzverbot. Den Beklagten wirft die AfD eine "verschleierte Ablehnung von zumindest wesentlichen Teilen des Volksbegehrens" vor, die einen Volksentscheid notwendig gemacht hätten.

Schon im Juli argumentierte die AfD ähnlich. Die Bayerische Verfassung sehe im Umgang mit Volksbegehren ausdrücklich nicht vor, dem Landtag in Absprache mit den Initiatoren einen Kompromiss in Gesetzesform vorzulegen, sagte damals Christoph Maier, Jurist und parlamentarischer Geschäftsführer der AfD. Genau das aber geschehe mit dem Begleitgesetz. Das Begleitgesetz, auch "Versöhnungsgesetz" genannt, wurde wie das Volksbegehren von der Landtagsmehrheit angenommen, nur SPD und AfD stimmten dagegen. Es greift Kritikpunkte der Bauern auf und enthält weitere Maßnahmen zum Naturschutz. AfD-Vertreter hatten sich in den Debatten meistens als Verteidiger der bäuerlichen Interessen präsentiert. Mit ihrer Klage erhoffen sie sich wohl, enttäuschte Wähler von CSU und FW unter den Bauern für sich zu gewinnen.

Das sei typisch, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU): "Die AfD hetzt und spaltet, statt zu versöhnen."

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Quelle:
SZ vom 13.11.2019
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