Asylpolitik:Das vergessene Urteil

Asylpolitik: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat 1999 in einem Beschlusstext festgehalten, dass eine Abschiebung nicht stattfinden darf, wenn der Betroffene von einem neuen Gesetz profitieren könnte.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat 1999 in einem Beschlusstext festgehalten, dass eine Abschiebung nicht stattfinden darf, wenn der Betroffene von einem neuen Gesetz profitieren könnte.

(Foto: imago/photothek)

Bleiben oder gehen? Wie ein 23 Jahre alter Beschluss des Bundesverfassungsgerichts die bayerische Abschiebepolitik in Frage stellt.

Von Thomas Balbierer

Philipp Pruy klingt elektrisiert, als man ihn am Mittwochvormittag auf dem Weg zu einer Gerichtsverhandlung erreicht. "Das ist eine wirklich spannende Geschichte", sagt der Regensburger Rechtsanwalt und wiederholt das Wort "spannend" in den kommenden Minuten gleich mehrmals. Die Sache, die den Juristen - und nicht nur ihn - so in Wallung versetzt, klingt zunächst unspektakulär. Sie versteckt sich ganz am Ende eines dreiseitigen Beschlusspapiers des Bundesverfassungsgerichts, für das sich 23 Jahre lang niemand interessierte - ja, von dessen Existenz kaum jemand wusste. Doch plötzlich hängt an ihm das Schicksal von Menschen wie Chris K., den Pruy als Anwalt vertritt.

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