Süddeutsche Zeitung

Bayern:Abgeordnete will in Karlsruhe gegen Polizeiaufgabengesetz klagen

  • Die fraktionslose bayerischen Landtagsabgeordnete Claudia Stamm will vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das von der Staatsregierung geplante Polizeiaufgabengesetz klagen.
  • Die geplante Neufassung enthalte viele Regelungen, die nicht mit den Grundrechten vereinbar seien.
  • Stamm ruft das Bündnis gegen das PAG, zu dem auch Grüne und SPD gehören, dazu auf, sich der Klage anzuschließen.

Warum er vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen das geplante Polizeigesetz der Staatsregierung klagen will, erklärt der Staatsrechtler Hartmut Wächtler mit einer Geschichte: Eine Frau aus Rosenheim ging zur Theaterprobe ihrer Laiengruppe in ein Wirtshaus. Zur gleichen Zeit übten dort im Hinterhof linke Aktivisten, wie sie sich bei Demonstrationen verhalten wollen. Es gab eine Polizeirazzia, bei der auch die theaterliebende Frau kontrolliert wurde. Kurz darauf teilte ihr die Polizei mit, sie dürfe am nächsten Wochenende Rosenheim nicht verlassen. Die Begründung: Sie sei offensichtlich linksradikal und wolle deshalb sicher zum anstehenden AfD-Parteitag in Köln.

Alles falsche Vermutungen, für die Polizei aber genug, um einer Frau zu verbieten, ihre Stadt zu verlassen. Gegen sie wurde außerdem ein Strafverfahren wegen der Bildung einer bewaffneten Gruppe eingeleitet, weil die Aktivisten, zu denen sie nicht gehörte, Knüppel aus Pappmaché hatten. Für die Frau könne das schlimme Folgen haben, sagt Wächtler. Einleitung eines Verfahrens wegen der Bildung einer bewaffneten Gruppe, das sehe ein Polizist, der ihren Namen bei einer Verkehrskontrolle überprüft. Verhalte sie sich verdächtig, könnte ihr Vorbeugehaft drohen. Alles nur, weil sie zur falschen Zeit am falschen Ort war.

Es ist ein Fall, der sich aufgrund eines nicht mehr gültigen Gesetzes 2017 in Rosenheim zugetragen hat und laut Wächtler bald wieder Realität sein könnte - und zwar dann, wenn das neue Polizeiaufgabengesetz (PAG) Mitte Mai von der CSU-Mehrheit im Landtag beschlossen werde. Nicht nur Gefährder, denen ein terroristischer Anschlag zugetraut wird, sondern jedermann sei betroffen, und das bei Allerweltsdelikten, sagt Claudia Stamm, Landtagsabgeordnete der Partei "Mut", die mit Wächtler klagen will.

Karlsruhe, nicht der Bayerische Verfassungsgerichtshof, sei der richtige Adressat, da die CSU ihren Gesetzentwurf mit der Rechtssprechung des BVerfG rechtfertige. In dessen Sinne aber könne das neue PAG nicht sein, sagt Wächtler. Er kritisiert die massive Ausweitung der polizeilichen Befugnisse durch die Einführung des Rechtsbegriffs der "drohenden Gefahr". Die Beamten sollen verdeckt Briefe und E-Mails lesen oder Telefone abhören können, wenn ein Richter dem zugestimmt hat. Und das bei Personen, die keine Straftat begangen haben, und bei denen keine konkrete Gefahr besteht, dass sie dies tun könnten.

Wie sich die bisherige Eingriffsschwelle der konkreten Gefahr von der zukünftigen der drohenden Gefahr unterscheidet, beschreibt Markus Löffelmann, Richter am Landgericht München I, an einem Beispiel: Ein Kind spielt auf der Straße, ein Auto rast darauf zu. Falls nicht eingegriffen wird, passiert ein Unfall, übertragen auf das PAG, eine Straftat. Es herrsche eine konkrete Gefahr. Ein Kind spielt auf der Straße, in der Nachbarschaft lebt ein Mann, der gerne schnell Auto fährt und sich einen neuen Sportwagen gekauft hat. Diese Hinweise auf einen möglichen Unfall, im übertragenden Sinne auf eine Straftat, reichen aus für die Einstufung als drohende Gefahr und damit die Überwachung etwa des Telefons. Das neue Gesetz mache die totale Ausforschung einer Person möglich, sagt Wächtler. Die vom Bundesverfassungsgericht definierte rote Linie sei damit überschritten.

Genau wie beim Rechtsschutz, der mit dem neuen Gesetz nicht mehr gewährleistet sei. Wird eine Person in Präventivhaft genommen, solle nach dem neuen PAG so verfahren werden wie beim Familienverfahrensgesetz. Der Beschuldigte bekomme keinen Anwalt, außer er stelle einen Antrag, dem ein Richter dann zustimmt, sagt Wächtler. Früher habe es einmal eine ähnliche Regelung im Gesetz gegeben. Wozu das führen kann, habe er selbst erlebt: Ein Österreicher stahl einen Käse für 1,48 Mark und saß dafür im Gefängnis.

Stamm ruft das Bündnis gegen das PAG, zu dem auch Grüne und SPD gehören, dazu auf, sich der Klage anzuschließen. Klagen in Karlsruhe und München würden geprüft, heißt es von SPD und Grünen. Jura-Studenten aus Würzburg, München und Erlangen wollen eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einreichen. Am Wochenende demonstrierten in Würzburg 2100 Aktivisten gegen das Gesetz. "Absurd" findet das Innenminister Joachim Herrmann: Man solle lieber Leib und Leben schützen, als hinterher über Menschen zu trauern, sagte er.

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SZ vom 24.04.2018 / SZ/infu
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