Regensburger Landgericht:Luchs-Wilderei im Bayerischen Wald: Zeuge belastet Jäger schwer

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  • Fünf Monate nach der Verurteilung eines Jägers wegen Luchs-Wilderei hat vor dem Landgericht Regensburg der Berufungsprozess begonnen.
  • Der 54-Jährige, den das Amtsgericht Cham wegen der Tötung eines streng geschützten Luchses zu einer Geldstrafe verurteilt hat, will einen Freispruch erwirken.
  • Auch die Staatsanwaltschaft hatte Rechtsmittel eingelegt, sie hatte eine höhere Strafe für den Mann gefordert.

Aus dem Gericht von Andreas Glas, Regensburg

Polierte Schuhe, weißes Hemd, das Resthaar in den Nacken gestrichen. Man sieht nicht sofort, welchem Beruf der Mann nachgeht, der da auf der Anklagebank sitzt. Wer genau hinschaut, entdeckt aber einen Hinweis. Neben sich, auf einem Stuhl, hat er seinen Hut abgelegt. Einen Filzhut mit braunem Lederband über der Krempe. Der Mann ist ein Jäger. Ein Jäger, der sich selbst gejagt sieht. Und zu Unrecht bestraft.

Was am Montag vor dem Regensburger Landgericht stattfindet, ist ein Berufungsprozess. Vor fünf Monaten hat das Amtsgericht Cham den Jäger zu einer Geldstrafe verurteilt - weil er nach Überzeugung des Gerichts im eigenen Revier gewildert und einen Luchs getötet hat. Auch seinen Jagdschein musste der 54-Jährige abgeben. Der Prozess hatte Aufsehen erregt, denn Luchse sind streng geschützt. Gegen das Urteil hatte sowohl die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt als auch der Jäger. Die Staatsanwaltschaft hält die Strafe von 3000 Euro für zu milde, der Jäger beteuert seine Unschuld.

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Nun also soll das Landgericht das Urteil prüfen. Zwei Prozesstage sind angesetzt. Am Montag geht es nicht gut los für den Angeklagten. Der erste Zeuge belastet den Jäger schwer. Doch dann kommt der zweite Zeuge. Und wer ihm zuhört, kann zumindest Zweifel bekommen, ob die Dinge wirklich so klar sind, wie sie nach dem Chamer Urteil schienen.

Zuerst Zeuge Nummer eins. Ein 65-Jähriger, graues Haar, grauer Fünftagebart. Er stellt sich als Luchsexperte vor, der "auf dem Gebiet des Artenschutzes tätig" sei. Er erzählt, wie ihn der Bayerische Rundfunk (BR) beauftragte, für eine Luchs-Dokumentation im Bayerischen Wald zu recherchieren. Die Doku, Ende 2016 ausgestrahlt, zeigt eine Luchsfalle in einem Waldstück, einen massiven Eisenkäfig. Auch diese Szene zeigt der Film: Ein Mann hantiert mit einem großkalibrigen Gewehr. Aus dem Off erzählt eine Stimme, was der Mann angeblich offen sagt: Dass er mehrere Luchse im Bayerwald getötet und die Kadaver vergraben habe. Auch in der Falle habe er einen Luchs gefangen und erschossen, heißt es im Film. Aber zeigt der Film die Realität?

Ja, sagt der Zeuge mit dem Fünftagebart. Er sei damals mit einem Bekannten in den Lamer Winkel gefahren, Landkreis Cham. Rein privat, um Rotwild zu jagen. Dort habe er Bekanntschaft mit dem Jäger gemacht, der jetzt angeklagt ist. Der Jäger habe ihm sein Revier gezeigt. "Ich habe ihn gefragt: Was können wir hier jagen? Dann hat er gesagt: Rehe, Rotwild, Sauen und besonders den Luchs." So sagt es der Zeuge dem Richter. Der Jäger habe ihm nicht nur erzählt, wie er Luchse gefangen und getötet habe. Er habe ihm auch den Eisenkäfig im Wald gezeigt und beschrieben, "wie man Luchse vergiftet", mit Aspirin oder einem Herzmedikament für Menschen. Außerdem habe der Jäger damit geprahlt, einen Wolf erschossen und einen Fischotter in einer Falle gefangen und getötet zu haben. Auch Wolf und Fischotter sind streng geschützt.

Dem angeklagten Jäger (im weißen Hemd) wird vorgeworfen, einen Luchs getötet zu haben. (Foto: Armin Weigel/dpa)

Was der Zeuge noch erzählt: Dass er irgendwann angefangen habe, heimlich zu filmen. Das Bildmaterial habe er dann dem BR für die Luchs-Doku zur Verfügung gestellt. Welches Honorar er vom BR für seine Recherchen bekam? Etwa 7000 Euro, sagt der Zeuge. Ob er sonst noch Geld bekommen habe, will der Verteidiger des Jägers wissen. Ja, sagt der Zeuge, er habe weitere 20 000 Euro von der Naturschutzorganisation WWF bekommen, als "Belohnung", nachdem das Chamer Amtsgericht den Jäger verurteilt hatte. Der Verteidiger spricht es nicht offen aus, aber es ist klar, welchen Verdacht er streuen möchte: Dass die Aussicht auf viel Geld den Zeugen zu unwahren Aussagen über den Jäger verleitet haben könnte.

Dann tritt der zweite Zeuge auf - und kann vieles nicht bestätigen, was der Jäger gesagt haben soll. Er sagt zwar, dass er fast immer dabei gewesen sei, als der Jäger erzählte. Doch weder die Sache mit dem Wolf und dem Otter will er gehört haben, noch die Tipps des Jägers, wie man Luchse vergiften könne. Was Zeuge Nummer zwei dagegen bestätigt: Dass der Jäger seine Falle hergezeigt und erzählt habe, dass er schon Luchse getötet habe. Dazu gibt es ja noch die Aussage des Jägers aus dem ersten Prozess, die ihn nicht entlasten konnte: Dass nicht er selbst, sondern sein Vater die Falle im Wald platziert habe, um Füchse zu fangen. Das glaubte das Amtsgericht nicht, da die Falle für Füchse zu groß sei und der Vater zum fraglichen Zeitpunkt beinamputiert im Rollstuhl gesessen habe.

Das Landgericht wiederum macht dem Jäger Hoffnung. Am Montagabend weist es darauf hin, dass die Luchstötung bereits verjährt sein könnte. Der Prozess soll kommende Woche weitergehen. Dann ist auch das Urteil geplant.

© SZ vom 11.02.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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