Süddeutsche Zeitung

Bayerischer Verfassungsgerichtshof:Bayern: Unverbindliche Volksbefragungen sind verfassungswidrig

  • Als Instrument der Bürgerbeteiligung hatte die CSU die sogenannte unverbindliche Volksbefragung im März 2015 eingeführt.
  • Bürger sollten so zu umstrittenen Projekten befragt werden.
  • SPD und Grüne hatte dagegen geklagt - unter anderem mit dem Argument, das Gesetz stärke die Stellung des Ministerpräsidenten über das in der Verfassung vorgesehene Maß hinaus.

Für die CSU und die Staatsregierung ist das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs eine schwere Schlappe: Die von der Regierungsmehrheit durchgesetzten unverbindlichen Volksbefragungen verstoßen gegen die bayerische Verfassung. Mit dieser Entscheidung gaben die obersten bayerischen Richter am Montag Klagen von SPD und Grünen statt. Der entsprechende Gesetzespassus sei mit der Verfassung unvereinbar und damit nichtig, sagte Gerichtspräsident Peter Küspert.

Der parlamentarische Geschäftsführer der CSU, Josef Zellmeier, sagte, seine Partei sei "natürlich enttäuscht", weil diese Form der Bürgerbeteiligung nach dem Urteil nicht mehr zu halten sei. Die CSU müsse sich in der Fraktion nun Gedanken machen, wie es weitergehe. SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher sprach von einem "Sieg für die Demokratie", Katharina Schulze, stellvertretende Fraktionssprecherin der Grünen im Landtag, von einem Freudentag. Ihre Partei fühle sich von dem Urteil vollauf bestätigt.

Die CSU-Mehrheit hatte die unverbindlichen Volksbefragungen als neues Instrument der Bürgerbeteiligung gegen massive Kritik durchgesetzt. Seit dem 1. März 2015 waren solche Befragungen möglich, etwa über große Verkehrsprojekte und andere landesweit wichtige Entscheidungen. Vorgesehen war, dass nur die Landtagsmehrheit und die Staatsregierung solche Volksbefragungen veranlassen kann, nicht aber die Opposition. Bisher wurde von dieser Möglichkeit allerdings noch nicht Gebrauch gemacht.

Konkret ging es in dem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof darum, ob die Änderung des Landeswahlgesetzes zur Durchführung von Volksbefragungen mit der Bayerischen Verfassung vereinbar ist. SPD und Grüne vertraten die Auffassung, dass dafür die Verfassung geändert werden müsste, denn das Gesetz stärke die Stellung des Ministerpräsidenten über das in der Verfassung vorgesehene Maß hinaus. Außerdem fehle das Recht von Minderheiten, Initiativen für Volksbefragungen zu ergreifen.

Die Grünen hatten zudem argumentiert, die in der Verfassung verankerte Kompetenz- und Machtverteilung werde durch die Volksbefragungen wesentlich verändert.

Nicht zu verwechseln sind die Volksbefragungen mit Volksbegehren und Volksentscheiden, die es in Bayern schon seit 1946 gibt. Dafür gibt es strikte Regeln, bestimmte Quoren und auch thematische Einschränkungen. Grundsätzlich aber können die Wähler auf diesem Wege sogar Gesetze ändern oder erlassen. Volksbefragungen sollten dagegen nicht rechtlich bindend sein, aber politisch hohes Gewicht entfalten.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3259082
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
dpa/sz.de/wiw/bica
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.