Ein teurer Biergarten, ein futuristischer Messturm und schleierhafte Fahndungseinsätze: Das Steuergeld der bayerischen Bürger wird oft völlig planlos ausgegeben, sagt der Oberste Bayerische Rechnungshof (ORH). Die kuriosesten Fälle aus dem Bericht 2013. Staatlicher Biergarten Was kann man mit einer alten Festungsanlage anstellen? Für diese Frage hat die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY), zuständig für die landeseigenen Immobilien, in Ingolstadt eine vermeintlich gute Idee gehabt: Ein Biergarten sollte entstehen, der die Festung mit der benachbarten Parkanlage verbindet und der Allgemeinheit zugänglich macht. Allerdings fehlten ein neues Schankgebäude, Brücken, Versorgungseinrichtungen - und private Investoren. Also übernahm die IMBY selbst die Umsetzung - für 2,4 Millionen Euro. Und ohne die nötige Zustimmung des Landtags. Das Ergebnis beurteilt der ORH mehr als kritisch: Denn wirtschaftlich sei dieses Investment nicht, heißt es im Jahresbericht der Behörde. Die Pacht bringt nur wenig Geld und die Festung ist so auch nur während der - saisonal eingeschränkten - Öffnungszeiten zugänglich.
Blauäugiger Immobilienkauf 17,5 Millionen Euro hat das Finanzministerium im Jahr 2006 für vier leerstehende Lagerhallen ausgegeben. Die Hallen sollten den Bayerischen Staatstheatern - wie etwa der Oper oder dem Gärtnerplatztheater - als Lagerplatz dienen. Zumindest plante man das offenbar im Finanzministerium. Allerdings sei nicht wirklich klar gewesen, wofür die Lagerhallen genau benötigt würden, heißt es beim ORH. Hinzu kommt noch, dass auch der Zustand der Hallen nicht gründlich untersucht wurde. Statt 210.000 Euro, wie dem Landtag mitgeteilt worden war, kosteten die Sanierungs- und Anpassungsarbeiten 2,3 Millionen Euro. Wegen der Umbauarbeiten konnte das Objekt erst Ende 2011 vollständig belegt werden, dadurch fielen etwa 1,8 Millionen Euro zusätzlich an. "Hier ist ziemlich alles schiefgegangen", heißt es im Fazit des ORH.
Schleierhafte Fahndungseinsätze Eigentlich sollten Schleierfahnder die Grenzen zu Österreich und Tschechien kontrollieren. Allerdings werden die spezialisierten Beamten laut dem ORH häufig gar nicht für die Grenzkontrollen eingesetzt, sondern müssen den Schichtbetrieb kleiner Polizeidienststellen in der Region aufrechterhalten. Oft müssten die Fahnder auch an bayerischen Flughäfen (außer am Münchner Flughafen) Dienst schieben - was eigentlich Aufgabe der Bundespolizei wäre. Bayern übernimmt diesen Job bislang unentgeltlich und zahlt dafür etwa sechs Millionen Euro drauf.
Verfehltes Wahrzeichen Von der einfachen Stahlgitterkonstruktion zum Symbol für die Wissenschaft: Seit 1961 stand auf dem Gelände der TU München in Garching ein schlichter Beobachtungsmast, er diente zur Überwachung meteorologischer Daten. Als der Mast verlegt werden musste, entstand eine neue Idee: Künftig sollte die Messstation zum Wahrzeichen für den neuen "Wissenschaftscampus" werden. Doch bereits in der Planung kletterten die Kosten von ursprünglich 750.000 Euro für einen neuen Stahlgittermast auf erst 1,9 Millionen Euro und dann auf 2,7 Millionen für den neuen Turm. Auch die Arbeiten dauerten deutlich länger als geplant, 25 Nachtragsaufträge mussten laut ORH erteilt werden. Inzwischen ist der neue Turm in Betrieb - und die Kosten belaufen sich auf 6,1 Millionen Euro.
Kohlenstoffsenkung oder Geldversenkung? Moorflächen sollen renaturiert werden. Das hat die Staatsregierung in ihrem Klimaschutzprogramm 2020 beschlossen. Bis Ende 2011 wurden dafür 7,3 Millionen Euro ausgegeben, davon flossen laut ORH allein 70 Prozent in den Ankauf privater Flächen. Doch der Aktionismus hat offenbar einen Haken: Denn ob die vorhandenen staatlichen Grundstücke Moorböden aufweisen oder vielleicht renaturiert werden können, wurde nicht überprüft. Außerdem sei nicht ausreichend darauf geachtet worden, die Mittel so einzusetzen, dass ein möglichst großer positiver Klimaeffekt entsteht. Das Bild zeigt ein Moor im Breitfilz Mooseurach.
Verschenkte Steuereinnahmen Mehr als 31 Milliarden Euro hat der Freistaat im Jahr 2011 durch die Lohnsteuer eingenommen. Die Höhe der Abgaben wird von den Arbeitgebern berechnet, das Finanzamt hat dann vier Jahre Zeit zur Prüfung - dann ist die Sache verjährt. Wenigstens die größeren Betriebe sollen deshalb alle vier Jahre einmal unter die Lupe genommen werden, das Finanzamt strebt eine Prüfungsquote von 25 Prozent an. Tatsächlich wird diese Quote laut ORH nicht einmal bei den Betrieben mit mehr als 500 Arbeitnehmern erreicht. Bei Betrieben mit 100 bis 499 Arbeitnehmern beträgt die Quote nur 20,2 Prozent, heißt es im ORH-Bericht. Bei den Betrieben mit 20 bis 99 Arbeitnehmern sogar nur gut zwölf Prozent. Im Wirtschaftsraum München sind die Prüfungsquoten noch deutlich schlechter. Viele Fälle verjähren deshalb ungeprüft - dem Staat gehen damit jährlich Steuereinnahmen in zweistelliger Millionenhöhe verloren. Den vollständigen Bericht des Obersten Bayerischen Rechnungshofes finden Sie hier als pdf.
Teures Übergewicht Lastwagen müssen häufiger auf die Waage, verlangt der ORH. Denn bei Straßenbauarbeiten erfolgt die Abrechnung der gelieferten Materialien, wie etwa Asphaltmischgut oder Schotter, häufig nach Gewicht. Um den richtigen Preis zu ermitteln, müssen Fahrzeuge deshalb vor und nach der Beladung gewogen werden - hier kommt es dem ORH zufolge aber häufig zu Unregelmäßigkeiten. In dem Bericht heißt es: "Auch wenn es sich dabei im Einzelfall um eher kleine Beträge handelt, bayernweit summiert sich das. Sehr viele LKW waren zudem überladen. Das führt zu überproportionalen Straßenschädigungen und beeinträchtigt auch die Verkehrssicherheit."