Süddeutsche Zeitung

Konsequenz aus Causa Nüßlein:"Wir verurteilen diese Fälle aufs Schärfste"

Im Zuge der Korruptionsaffäre um Georg Nüßlein wegen Geschäften mit Corona-Schutzmasken reagiert nun auch die CSU-Landtagsfraktion und fordert Abgeordnete auf, mögliche Profite mit Corona-Gütern zu melden.

Von Andreas Glas

Im Zuge der Korruptionsaffäre um den Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein wegen Geschäften mit Corona-Schutzmasken reagiert nun auch die CSU-Landtagsfraktion. Er fordere "alle unsere Abgeordneten klar schriftlich auf, offenzulegen, ob sie im Zuge der staatlichen Beschaffung von Masken oder anderer in der Corona-Krise benötigter Güter Provisionen oder Vergütungen erhalten haben", sagte Thomas Kreuzer am Montagnachmittag der Süddeutschen Zeitung.

Er gehe zudem davon aus, "dass die anderen Fraktionen genauso verfahren". Sollten sich Ansatzpunkte für ein Fehlverhalten ergeben, werde man diese "lückenlos aufklären und entsprechende Konsequenzen ziehen", sagte Kreuzer, der allerdings betonte, dass er Vertrauen in die Integrität der CSU-Abgeordneten habe. "Wir verurteilen diese Fälle, in denen Mandatsträger die Krise zum Geschäft machen und sich unter Nutzung ihres Mandats persönlich bereichern aufs Schärfste."

Ebenfalls am Montag hatte CSU-Generalsekretär Markus Blume den Austritt Nüßleins aus der Partei verkündet. Dem Vernehmen nach kam er damit einem Parteiausschlussverfahren zuvor. Gegen Nüßlein laufen Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit. Für die Vermittlung von Schutzmasken an Bund und Freistaat soll er 660 000 Euro Provision kassiert haben. Er bestreitet die Korruptionsvorwürfe.

Im Zusammenhang mit dem Fall Nüßlein war auch der CSU-Landtagsabgeordnete Alfred Sauter in die Schlagzeilen geraten. Er wird aber nicht als Beschuldigter geführt. Der SZ hat Sauter bestätigt, dass er als Anwalt für den Masken-Hersteller die Verträge mit dem bayerischen Gesundheitsministerium entworfen hat und dafür ein Honorar bekam. Wie viel Geld er nahm, teilte Sauter auf SZ-Nachfrage nicht mit und verwies am Montag auf die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht. Er rechne "generell auf Grundlage von Honorarvereinbarungen maßvoll unter Berücksichtigung des Gegenstandswertes" ab, sagte Sauter.

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SZ vom 09.03.2021/syn, van
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