Bayerischer Landtag:AfD bei Wahl in Kontrollgremium erneut durchgefallen

Uli Henkel, 2018

18 von 161 abgegeben Stimmen hat Henkel im Landtag bekommen - ein recht klares Nein zu seiner Bewerbung.

(Foto: Catherina Hess)

Das Gremium kontrolliert unter anderem die Arbeit des bayerischen Verfassungsschutzes. Diesmal bewarb sich Uli Henkel - und scheiterte deutlich.

Die AfD ist erneut mit dem Versuch gescheitert, ein Fraktionsmitglied ins Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) im Landtag in München wählen zu lassen. Das Gremium kontrolliert unter anderem die Arbeit des bayerischen Verfassungsschutzes. Diesmal bewarb sich der Abgeordnete Uli Henkel vergeblich. In der geheimen Wahl im Landtag verfehlte Henkel am Dienstagabend die notwendige Mehrheit mehr als deutlich - er kam lediglich auf 18 von 161 abgegebenen Stimmen. 140 Abgeordnete stimmten mit Nein, es gab eine ungültige Stimme und zwei Enthaltungen. Der AfD-Fraktion gehören aktuell 19 Abgeordnete an.

Unmittelbar danach startete die AfD zudem einen neuen Versuch, den Posten eines Landtagsvizepräsidenten zu besetzen. Dafür bewarb sich der Abgeordnete Franz Bergmüller. Das Ergebnis sollte am Dienstag ebenfalls noch im Verlauf des Abends bekanntgegeben werden.

Nachrichten zu Covid-19 - zweimal täglich per Mail oder Push-Nachricht

Alle Meldungen zur aktuellen Coronavirus-Lage in Deutschland und weltweit - im SZ am Morgen und SZ am Abend. Unser Nachrichten-Newsletter bringt Sie zweimal täglich auf den neuesten Stand. Kostenlose Anmeldung unter sz.de/morgenabend. In unserer Nachrichten-App (hier herunterladen) können Sie den Nachrichten-Newsletter oder unsere Eilmeldungen auch als Push-Nachricht abonnieren.

Dem Parlamentarischen Kontrollgremium gehören laut Gesetz sieben Abgeordnete an, aufgeteilt nach Stärke der Fraktionen. Die Besetzung ist normalerweise eine Formsache. Die AfD bemüht sich seit ihrem Einzug in den Landtag 2018 allerdings vergeblich um einen Platz - zuletzt hatte sie dies erst vor einigen Wochen versucht. Stets lehnten es die anderen Fraktionen ab, AfD-Kandidaten zu wählen.

Die AfD sieht ihre verfassungsmäßigen Rechte als Oppositionsfraktion dadurch verletzt. Die Fraktion war aber auch mit einer Verfassungsklage gescheitert, die das Ziel hatte, einen solchen Platz zu erzwingen: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte einen entsprechenden AfD-Antrag Ende August als unzulässig ab. Die AfD kündigte nun eine neuerliche Klage an - und diese müsse dann auch inhaltlich entschieden werden, sagte Fraktionschef Ulrich Singer.

Zur SZ-Startseite
Coronavirus - Wunsiedel

SZ PlusCorona-Pandemie
:Bayerns Hausärzte "durch Impfanfragen überrannt"

Praxen und öffentliche Impfzentren versuchen unter großem Druck, die nach wie vor niedrige Quote in Bayern zu erhöhen. Schlange stehen vor allem Menschen, die eine dritte Dosis wollen. Ein Überblick.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: