Landespolitik:Jägerpräsident Weidenbusch unterliegt vor Gericht

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Auf dem Landesjägertag in Weiden haben die Mitglieder des Jagdverbands um Geschlossenheit gerungen. Die eigentlich geplante Übertragung der Versammlung per Livestream im Internet war unzulässig, hat jetzt das Landgericht München I geurteilt. (Foto: Armin Weigel/dpa)

Eine öffentliche Übertragung des Landesjägertags per Livestream war unzulässig, sagt das Landgericht München I und bestätigt eine einstweilige Verfügung. Unterdessen versucht FW-Chef Aiwanger, den internen Streit im Verband zu schlichten.

Von Christian Sebald

Eine Niederlage für den Jägerpräsidenten und CSU-Politiker Ernst Weidenbusch und die Führung des bayerischen Jagdverbands (BJV): Das Landgericht München I hat die einstweilige Verfügung gegen die Übertragung per Livestream der Mitgliederversammlung des Verbands aus Weiden im März bestätigt. Eine öffentliche Übertragung des Treffens im Internet sei so, wie sie vom Präsidium geplant gewesen sei, unzulässig gewesen, heißt es in der Mitteilung des Gerichts von Donnerstag. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Jagdverband kann dagegen in Berufung gehen.

Der Vorsitzende der BJV-Kreisgruppe Memmingen, Andreas Ruepp, der in den jahrelangen verbandsinternen Streitereien einer der schärfsten Weidenbusch-Kritiker ist, hatte die einstweilige Verfügung erwirkt. Er zeigte sich sehr erfreut über den Richterspruch. "Mir geht es darum, dass unsere Delegierten auf den Mitgliederversammlungen intern und ohne Vorbehalte miteinander diskutieren können", sagte er. "Das ist aber nicht möglich, wenn eine Mitgliederversammlung unkontrolliert in die Welt hinaus verbreitet wird." Weidenbusch und der BJV äußerten sich zunächst nicht, da ihnen die Urteilsbegründung noch nicht vorliege.

Das Landgericht hat Ruepps Überzeugung ausdrücklich bekräftigt. Mitgliederversammlungen von Vereinen seien grundsätzlich nicht öffentlich, heißt es in der Mitteilung. Bei hybriden Versammlungen müsse bereits in der Einladung angeben werden, wie die Mitglieder ihr Teilnahme- und Rederecht, das Frage- und das Antragsrecht, das aktive und das passive Wahlrecht und das Stimmrecht ausüben können. Dies sei bei einer bloßen Live-Übertragung, bei der den Mitgliedern nur die Zuhörerrolle zugedacht werde, gerade nicht der Fall. Der Charakter der Mitgliederversammlung als grundsätzlich nicht öffentlich gehe verloren.

Nach Überzeugung des Gerichts ist "in Kenntnis einer Live-Übertragung das Verhalten der anwesenden Personen ein anderes". Das spontane und unbefangene Reden und Diskutieren könne gehemmt sein, insbesondere bei sensiblen und kritischen Tagesordnungspunkten. Den Argumenten, die Weidenbusch in der Verhandlung Anfang April geäußert hatte, folgte das Gericht ausdrücklich nicht. Der Jägerpräsident hatte unter anderem erklärt, dass bereits die BJV-Landesversammlung 2023 als Hybridveranstaltung mit unbeschränkter Übertragung im Internet stattgefunden habe und zudem in der Vergangenheit die Presse von den Versammlungen berichtet habe.

Kurz nach Bekanntwerden des Urteils fand das Krisentreffen wegen des Dauerstreits im Jagdverband statt, zu dem Vize-Ministerpräsident und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) Weidenbusch und andere BJV-Führungsleute und deren Kritiker gebeten hatte. Seit Weidenbusch im Dezember 2020 zum BJV-Präsidenten gewählt worden ist, werden unablässig massive Klagen über dessen Führungsstil laut, und zwar von Ehrenamtlern und hauptamtlichen Mitarbeitern gleichermaßen. Die Rede ist von Brüllattacken, unmäßigen Drohungen und Hausverboten in der BJV-Geschäftsstelle in Feldkirchen.

Aiwanger, der selbst leidenschaftlicher Jäger ist, hatte die Streitparteien erst auf der Landesversammlung eindringlich zur Geschlossenheit aufgerufen. Offenkundig ohne Erfolg. Aktuell dreht sich der Streit um den Ausschluss einer Jäger-Kreisgruppe aus dem BJV. Für das Krisentreffen waren am Donnerstag zwei Stunden angesetzt. Aiwanger sprach hinterher von einer konstruktiven Atmosphäre. "Es hat sich heute auch gezeigt: Viele Probleme lassen sich im persönlichen Gespräch schnell abräumen", teilte er mit und kündigte einen weiteren "engen Austausch" der Beteiligten an. Über die Inhalte des Gesprächs wurde nichts bekannt.

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