Bamberg:Satzung ungültig, weil die Unterschrift des Oberbürgermeisters fehlte

Wegen der fehlenden Unterschrift des Bamberger Oberbürgermeisters Andreas Starke (SPD) unter einer Satzung gegen Zweckentfremdung von Wohnraum hat die Stadt jetzt juristischen Ärger. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärte die Satzung Ende September auf Klage einer Eigentümerin für unwirksam. Verfahren gegen Wohnungseigentümer könnten damit strittig werden. Die beiden zuständigen Stadtreferenten baten nun um Entschuldigung: Die Satzung dem Oberbürgermeister nicht zur Unterschrift vorgelegt zu haben, sei ein Versehen gewesen. Damit Gemeinden mit Wohnraummangel gegen den Leerstand von Wohnungen oder die Nutzung als Gästewohnung vorgehen können, wurde das Bayerische Gesetz zur Zweckentfremdung erlassen. Es erlaubt Gemeinden, diese zu untersagen. Die Stadt Bamberg hat eine entsprechende Satzung 2019 veröffentlicht - allerdings ohne den nötigen Namen des OBs. Den Formfehler korrigierte die Stadt erst über ein Jahr später mit einer neuen Satzung.

Wie sich das Urteil auf noch offene Verfahren gegen Eigentümer auf Grundlage der alten Satzung auswirkt, ist unklar. Eine Revision des Urteils hat der Gerichtshof nicht zugelassen.

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