An diesem Dienstag beginnt am Landgericht Bamberg das Strafverfahren gegen eine 33 Jahre alte Pflegemutter. Sie soll im Dezember 2024 ein in ihre Obhut gegebenes Pflegekind, 21 Monate alt, so stark geschüttelt haben, dass es an den Folgen der dadurch erlittenen Verletzungen ums Leben kam. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau Totschlag vor. Der leiblichen Mutter war ihr Kind erst zwei Monate zuvor entzogen worden. Der Fall des toten Mädchens hatte Menschen weit über die Grenze Bambergs hinaus bewegt.
Die leibliche Mutter wird dem Prozess als Nebenklägerin beiwohnen. Im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung hatte sie vor elf Monaten gesagt, für sie sei der Entzug ihrer Tochter Klara einer maximalen „Katastrophe“ gleichgekommen. Sie könne nichts mehr tun für ihr totes Kind. Wolle aber Gerechtigkeit.
Die alleinerziehende Mutter, zeitweilig in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Bamberger Bahnhofsnähe lebend, hatte 2024 mit juristischen Mitteln versucht, die gegen ihren Willen vollzogene Inobhutnahme des Kindes rückgängig zu machen. Sie war damit in erster Gerichtsinstanz erfolglos geblieben. Zu einem von ihr angestrebten Berufungsverfahren am Familiengericht war es nicht mehr gekommen. Bevor ein solches hätte beginnen können, hatte die leibliche Mutter die Nachricht vom Tod ihres Kindes ereilt.
Franz-Josef Schick, Rechtsanwalt der leiblichen Mutter, erwägt zwar, die Begleitumstände der Inobhutnahme in dem bevorstehenden Strafverfahren anzusprechen, spätestens in seinem Plädoyer. Geht aber davon aus, dass der Entzug des Kindes durch das Jugendamt in der Gerichtsverhandlung keine Rolle mehr spielen wird, zumindest keine zentrale. Im anstehenden Verfahren geht es um die Frage, ob sich die Pflegemutter eines Totschlags schuldig gemacht hat – nicht um die Umstände der Inobhutnahme des Kindes durch das Jugendamt, die Frage also, ob tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung vorgelegen hatte, wie vom Amt angenommen.
Zwar hatte Anwalt Schick Strafantrag wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung erstattet und dabei, so die Staatsanwaltschaft Bamberg, „insbesondere die Mitarbeiter des zuständigen Jugendamtes in den Fokus genommen“. In der Folge hatte die Anklagebehörde auch entsprechende Ermittlungen eingeleitet. Diese aber wurden im Juni eingestellt.
Im Krankenhaus war Klara zwei Tage später den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas erlegen
Die erhobenen Vorwürfe gegen „mehrere Personen aus dem Bereich des zuständigen Jugendamtes und der zuständigen Jugendhilfeeinrichtungen“ hätten sich nicht bestätigt, erklärte die Staatsanwaltschaft zur Begründung. Es hätten sich „keine zureichenden Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten von Mitarbeitern“ der Einrichtungen ergeben oder „für strukturelle Defizite, die vorhersehbar und vermeidbar zum Tod des Kindes führten“.
Auch die Frage, warum sich die besagten Mitarbeiter der zuständigen Einrichtungen exakt für jene zu der Zeit 32 Jahre alte Pflegemutter entschieden hatten, dürfte somit zumindest nicht im Zentrum der bevorstehenden Gerichtsverhandlung stehen. Die Angeklagte, die das Mädchen dem Vernehmen nach noch keinen Monat in ihrer Obhut hatte, soll das Kind im Obergeschoss eines Einfamilienhauses im Kreis Bamberg in den Abendstunden des 8. Dezember 2024 heftig geschüttelt und drastische Folgen damit in Kauf genommen haben.
Das betroffene Mädchen war noch am selben Abend mit lebensgefährlichen inneren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht worden. Dort war Klara zwei Tage später den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas erlegen. Mit der Mitteilung, ihr Kind liege im Sterben, war die leibliche Mutter kurz zuvor in die Klinik gebeten worden.
Für den Strafprozess gegen die ehemalige Pflegemutter sind insgesamt sechs Verhandlungstage geplant. Vor dem Mädchen Klara hatte die angeklagte 33-Jährige SZ-Informationen zufolge bereits zwei weitere, ebenfalls nicht schulpflichtige Pflegekinder in ihre Obhut genommen. Ein Urteil wird im Dezember erwartet.

