Kriminalfall in LichtenbergPeggys Mutter hofft weiterhin auf Schmerzensgeld

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Die Klägerin (rechts), Peggys Mutter, will in der Berufungsverhandlung erreichen, dass sie Schmerzensgeld bekommt.
Die Klägerin (rechts), Peggys Mutter, will in der Berufungsverhandlung erreichen, dass sie Schmerzensgeld bekommt. Daniel Vogl/dpa

In einem weiteren Verfahren gehen die Emotionen teils hoch: Die Mutter des 2001 verschwundenen Mädchens zweifelt an der Darstellung des Beklagten und nennt sie „Bullshit“.

Von Katja Auer, Bamberg

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Die Akte Peggy ist geschlossen, im Jahr 2020 hat die Staatsanwaltschaft Bayreuth den „Ermittlungskomplex Peggy mit allen Verfahren“ beendet. Ergebnislos. Inzwischen, 24 Jahre nach dem Verschwinden des Mädchens, ist immer noch unklar, wer das Kind getötet hat. Und doch hat es nun wieder ein Verfahren gegeben.

Um Schmerzensgeld geht es am Donnerstag im Oberlandesgericht Bamberg, um eine Art Entschädigung für viele Jahre Ungewissheit. 75 000 Euro will die Mutter von Peggy von dem Beklagten, 5000 Euro für jedes Jahr, in dem sie nicht wusste, was aus ihrem Kind geworden ist. Denn er, so ihre Annahme, wusste es die ganze Zeit. Einmal ist sie schon gescheitert mit ihrer Klage, nun geht es in die Berufung. Ein Urteil ist noch nicht gefallen, aber der Eindruck vom Donnerstag ist, dass auch das Oberlandesgericht Bamberg dem ersten Urteil folgen könnte.

Der Fall Peggy hat die Menschen in Oberfranken und darüber hinaus über viele Jahre bewegt und er hat das Örtchen Lichtenberg untrennbar mit ihrem Namen verbunden. Im Jahr 2001 war die damals Neunjährige verschwunden, auf dem Heimweg von der Schule. Nur wenige Meter von ihrem Haus am Marktplatz entfernt war sie zum letzten Mal gesehen worden.

Fall Peggy
:Chronologie eines rätselhaften Verbrechens

2001 verschwand die kleine Peggy aus dem oberfränkischen Lichtenberg auf dem Heimweg von der Schule spurlos. Ein Fall mit immer neuen Wendungen, Ermittlungen und Hinweisen.

Es begann eine aufwendige Suche, sogar Tornados der Bundeswehr wurden eingesetzt. Die Ermittler standen unter Druck, das öffentliche Interesse war enorm. Ein junger Mann aus Lichtenberg, so minderbegabt, dass er geistig behindert gilt, wurde als Täter verurteilt und später in einem spektakulären Verfahren wieder freigesprochen. Das Mädchen aber blieb verschwunden.

Unzählige Suchaktionen gab es über die Jahre, die Ermittler öffneten ein Grab auf dem Friedhof von Lichtenberg, sie gruben in Gärten, Taucher durchsuchten die Talsperre Pirk im Vogtland. Nichts. 15 Jahre später fand ein Pilzsammler in einem Wald in Thüringen die Überreste von Peggy. Was damals passiert ist und wer das Kind möglicherweise getötet hat, das ist trotzdem bis heute unklar.

Der Mann, der in Bamberg Beklagter ist, zählte eine Weile zum Kreis der Verdächtigen. Da gab es viele, die Ermittlungen im Fall Peggy förderten allerhand Verstrickungen zutage. Jener Mann also stand bereits 2001, beim Verschwinden des Mädchens, für kurze Zeit im Fokus der Ermittler. Als die sterblichen Überreste Peggys 2016 entdeckt wurden, führten erneut Spuren zu ihm. Damals gab er in einer Vernehmung an, er habe das leblose Kind an einer Bushaltestelle übernommen und in einen Wald gebracht – Peggy jedoch nicht getötet. Später widerrief er, das Geständnis sei unter Druck entstanden. Die Ermittlungen gegen ihn wurden eingestellt.

Es ist eine Berufungsverhandlung, im Mai 2024 war Peggys Mutter mit ihrer Klage vor dem Landgericht Hof gescheitert. Damit wollte sie sich jedoch nicht zufriedengeben, sie legte Berufung ein, das Landgericht Hof habe die Beweise nicht angemessen gewürdigt. Die Vorsitzende Richterin lässt am Donnerstag schnell erkennen, dass das Oberlandesgericht nach der Prüfung der Akten keinen Grund sieht, das erste Urteil aufzuheben.

Täterwissen habe das Landgericht nicht erkennen können

Das Landgericht hatte argumentiert, dass der Beklagte sein damaliges Geständnis widerrufen habe. Das sei zudem wenig glaubhaft gewesen und unter dem Druck seiner sehr langen Vernehmung entstanden. Von 8 bis 18.30 Uhr sei der Mann damals befragt worden. Auch Täterwissen habe das Landgericht nicht erkennen können. Kurz gesagt: Wenn der Mann also Peggy gar nicht in den Wald gebracht habe, dann gebe es auch keine Grundlage für Schmerzensgeld.

Die Rechtsanwältin von Peggys Mutter sieht das naturgemäß anders. Sehr wohl erkenne sie Täterwissen bei dem Mann, sagt Ramona Hoyer, etwa was den Weg von Lichtenberg in den Wald nach Thüringen betreffe. Außerdem habe der Beklagte gewusst, wie die Leiche abgelegt worden sei.

Peggys Mutter wird emotional in der Verhandlung. Es werde immer „darauf herumgeritten“, wie lange die Vernehmung des Beklagten gedauert habe. Sie selbst sei über viele Jahre immer wieder von der Polizei befragt worden – als Zeugin und auch als Beschuldigte. Auch stundenlang. Aber nie habe sie gesagt, „ich erzähl euch jetzt was, damit ich hier rauskomme“. Ihre Stimme bricht beinahe. „Wenn ich es nicht gewesen bin, dann bin ich es nicht gewesen und erzähle keinen solchen Bullshit.“

Das jedoch ist genau der Punkt, an dem der Beklagte und sein Anwalt festhalten. Die Dauer und die Umstände der Vernehmung seien der Grund für das falsche Geständnis gewesen. Es sei ganz normal, „dass er nach drei Stunden sagt, ich erzähle euch eine Geschichte, damit ich Ruhe habe“, sagt Rechtsanwalt Jörg Meringer. Sein Mandant ergänzt: „Ich kann nur sagen, dass ich damit nichts zu tun habe.“ Ein Urteil soll am 14. August fallen.

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