Bamberg:Geldstrafe für Ex-Chefarzt nach sexuellem Übergriff

Plädoyers im Chefarzt-Prozess erwartet

Der Angeklagte im Landgericht in Bamberg.

(Foto: dpa)
  • Ein früherer Chefarzt des Klinikums Bamberg muss für den sexuellen Übergriff auf eine Mitarbeiterin eine Geldstrafe zahlen.
  • Das Landgericht Bamberg verhängte gegen den 46-Jährigen 120 Tagessätze à 120 Euro, also 14 400 Euro. Damit gilt der Mann als vorbestraft.
  • Im Dezember 2016 hatte der Arzt eine ihm unterstellte Mitarbeiterin am Arbeitsplatz zu Oralverkehr gezwungen.

Von Olaf Przybilla, Bamberg

Ein wegen Vergewaltigung angeklagter Chefarzt ist zu einer milden Strafe verurteilt worden. Das Landgericht Bamberg sprach den 46-Jährigen eines sexuellen Übergriffs in einem minder schweren Fall schuldig und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 14 400 Euro. Der Prozess war einer der ersten bundesweit, in dem das vor etwa einem Jahr neu gefasste Sexualstrafrecht angewendet worden war. Der Vorsitzende Richter machte bei der Urteilsverkündung deutlich, dass die dem Chefarzt vorgeworfene Tat nach dem alten Recht nicht strafbar gewesen wäre.

Der Staatsanwalt hatte den Chefarzt wegen Vergewaltigung angeklagt, diesen Vorwurf aber am Ende nicht aufrechterhalten. Eine sexuelle Nötigung hielt er jedoch für erwiesen und forderte eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung. An der Richtigkeit der Angaben der Hauptbelastungszeugin hatten er wie auch das Gericht keine Zweifel. So habe die Frau in der betreffenden Situation im Dezember 2016 deutlich Nein zu verstehen gegeben. Der Chefarzt habe sich trotzdem über ihren Willen hinweggesetzt, habe sie zum Oralverkehr gedrängt und dabei die Position als Vorgesetzter bewusst für die Befriedigung sexueller Bedürfnisse ausgenutzt.

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht sahen aber mildernde Umstände für den Chefarzt. So sei der erzwungene Oralverkehr sehr kurz gewesen. Auch sei die Hemmschwelle beim Angeklagten herabgesetzt gewesen, weil es zuvor mehrmals sexuelle Kontakte gegeben hatte. Berufsrechtliche Sanktionen für den Chefarzt sah das Gericht ausdrücklich nicht als notwendig an. Nach Ansicht der Richter gibt es keine Gründe dafür, dass der 46-Jährige nicht weiter als Palliativmediziner tätig sein darf. In seiner Disziplin gilt der Mediziner als bundesweit anerkannte Kapazität.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der Arzt habe keinen Druck ausgeübt und keinen Machtmissbrauch betrieben. Aus den Angaben anderer Frauen gehe klar hervor, dass der Mediziner ein Nein stets akzeptiert habe. Selbst hatte der Chefarzt zuvor eingeräumt, moralische Schuld auf sich geladen zu haben. Er habe große Fehler gemacht und Menschen wehgetan. Ein typischer Chefarzt sei er aber niemals gewesen, er habe nie Druck ausgeübt und habe sich strafrechtlich nicht schuldig gemacht. Die Verteidigung hat bereits Revision angekündigt.

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