Bamberg:Chefarzt soll Frau zu Oralsex gedrängt haben

Missbrauchskandal am Bamberger Klinikum

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen weiteren Chefarzt des Bamberger Klinikums.

(Foto: dpa)
  • Zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit hat das Bamberger Klinikum einen Chefarzt freigestellt.
  • Ein 51-Jähriger war im Oktober zu fast acht Jahren Haft verurteilt worden, nun wird einem 46-Jährigen vorgeworfen, eine Frau gegen ihren Willen zum Oralverkehr gedrängt zu haben.
  • Der Fall könnte einer der ersten sein, bei dem der verschärfte Paragraf 177 ("Nein heißt Nein") Anwendung findet.

Von Olaf Przybilla, Bamberg

Der Fall eines 46 Jahre alten Bamberger Chefarztes, dem die Staatsanwaltschaft eine Vergewaltigung vorwirft, ist in doppelter Hinsicht besonders. Erstens ist es erneut das Bamberger Klinikum, das einen Chefarzt freigestellt hat, zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit. Erst im Oktober war ein 51 Jahre alter leitender Mediziner dieses Klinikums zu fast acht Jahren Haft verurteilt worden, weil er sich nach Überzeugung des Gerichts an insgesamt zwölf Frauen vergangen hat.

Zweitens ist der Fall ungewöhnlich, weil die Seite des nun beschuldigten 46-jährigen Arztes nicht etwa versucht - wie es in solchen Fällen die Regel ist -, möglichst wenig Details an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen. Im Gegenteil: Die Familie und die Anwälte des Arztes haben sich aktiv an örtliche Medien gewandt, um auf den Fall aufmerksam zu machen.

So existiert ein siebenseitiger Text, in dem unter anderem diverse sexuelle Affären des Arztes im Bamberger Klinikum eingeräumt und beschrieben werden. Man habe sich in einer Notlage gesehen, erklärt das ein Anwalt des Arztes. Die Familie des Mediziners habe damit auf die "unverantwortliche Arbeit der Staatsanwaltschaft" hinweisen wollen, auf die "Unrechtmäßigkeit der Untersuchungshaft" und darauf, wie unterschiedlich die beiden Chefarzt-Fälle von Bamberg sind.

Letzteres dürfte indes unstrittig sein. Zwar lautet der Vorwurf beide Male Vergewaltigung. Im Fall des erstinstanzlich verurteilten 51-Jährigen ging es aber um den Missbrauch von Frauen, denen der Arzt nach Überzeugung des Gerichts vorgespiegelt hatte, an einem medizinischen Test teilzunehmen. Im Fall des 46-Jährigen liegen die Dinge komplett anders. Gegen ihn wird ermittelt, weil er - wie die Staatsanwaltschaft am 13. Januar schriftlich erklärt hat - eine Frau dazu gedrängt haben soll, "gegen ihren ausdrücklichen Willen den Oralverkehr bei ihm auszuüben". Zuvor hatte der Träger der Klinik, die Sozialstiftung Bamberg, bekanntgegeben, dass der Mediziner freigestellt worden ist.

Die Sicht des 46-Jährigen ist in der besagten Erklärung dargestellt. Geschildert wird eine anerkannte Kapazität mit starkem Berufsethos, hochdekoriert und von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens belobigt; ein Chefarzt, der auf seinen Zweig der Medizin mit einem Kinderbuch hingewiesen hat, das sogar der Erzbischof von Bamberg und der Bundesgesundheitsminister würdigten.

Beschrieben wird aber auch ein Mann, der Probleme hatte, "mit ständigen Extremsituationen auf emotionaler Ebene" umzugehen und dafür "seine eigenen Methoden und Wege" gefunden haben soll. Er soll, nach Darstellung der Familie, einen "äußerst inakzeptablen Weg" gewählt haben, "um diesem Druck auszuweichen". Offenbar sei es zu "mehreren zeitgleich stattfindenden Verhältnissen zu Mitarbeiterinnen" gekommen, einige davon zogen sich über zwei Jahre hin. Bis der Arzt im Dezember "den Ernst der Lage" erkannt haben will und "endgültig Schluss" habe machen wollen.

Erst kurz zuvor wurde das Sexual-Strafrecht verschäft

Zu der Zeit soll es zu Spannungen in der Familie des Arztes gekommen sein, wegen bereits kursierender Gerüchte. Der Chefarzt habe daraufhin entschieden, eines von zahlreichen Jobangeboten anzunehmen, die Klinik zu verlassen und einen Neuanfang zu versuchen. Trotzdem soll er, angeblich, noch einmal mit einer der Frauen rückfällig geworden sein. Und bei diesem Fall gehen die Versionen dann wohl auseinander: Der Arzt geht von einvernehmlichen Sex aus. Die Frau offenbar davon, dass sie zu verstehen gegeben habe, diesen nicht bis zum Ende ausführen zu wollen. Wichtig ist das Datum des in Rede stehenden Vorfalls: Etwa ein Monat zuvor war der Strafrechtsparagraf 177 verschärft worden ("Nein ist nein"). Eine sexuelle Handlung kann seither auch dann als Vergewaltigung gewertet werden, wenn das Opfer etwa mit Gesten oder Worten zum Ausdruck gebracht hat, dass es diese nicht will.

Sollte es zum Prozess kommen, könnte der Bamberger Fall einer der ersten sein, bei dem der verschärfte Paragraf angewendet wird. Ob es dazu kommt, ist aber noch offen: Die Seite des früheren Chefarztes unterstellt, dass "eine der Damen sich offensichtlich mehr erhofft" habe. Auch habe keine der Frauen, mit denen er eine Affäre hatte, Anzeige erstattet. Darauf freilich kommt es nicht an. Beim Verdacht auf Vergewaltigung muss die Staatsanwaltschaft ermitteln. Man gehe weiter vom "dringenden Tatverdacht der Vergewaltigung aus", sagt ein Sprecher. Einen Teilerfolg konnten die Anwälte des Arztes trotzdem erringen. Der Haftbefehl gegen den Mediziner wurde am 7. Februar außer Vollzug gesetzt.

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