Verfassungsbeschwerde:Asylbewerber soll misshandelt worden sein

Von Dietrich Mittler, Bamberg

Mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will ein senegalesischer Asylbewerber die Wiederaufnahme seines Falls durch die Staatsanwaltschaft Bamberg durchsetzen. Der ehemalige Bewohner des Bamberger "Anker-Zentrums" soll nach Angaben des Flüchtlingsrats im September 2017 "von mehreren Security-Mitarbeitern angegriffen und schwer misshandelt worden" sein. Anschließend habe die herbeigerufene Polizei den Senegalesen und seinen Freund als Beschuldigte in Gewahrsam genommen. Bei ihrer Vernehmung sagten sie demnach aus, die Sicherheitsleute hätten auf sie eingeschlagen und eingetreten. Auf eine Dokumentation der Verletzungen, die beide Männer aus der Auseinandersetzung davongetragen hatten, wurde aber offenbar verzichtet, wie es seitens der Initiative "Justizwatch" heißt. Wochen später sollen dann jedoch zwei Whistleblower aus den Reihen der Security den Fall bei der Polizei angezeigt haben. Laut Flüchtlingsrat habe es die Staatsanwaltschaft Bamberg "versäumt, ernsthaft gegen die gewalttätigen Wachmänner zu ermitteln".

Seitens der Bamberger Strafermittler hieß es dazu: Nach Abschluss "der umfangreichen Ermittlungen" habe die Staatsanwaltschaft Bamberg das Verfahren gegen die beschuldigten Sicherheitsdienstmitarbeiter eingestellt, "da ein Tatnachweis nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Wahrscheinlichkeit geführt werden konnte".

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