Allgäu:Strafbefehl gegen Vater nach tödlichem Traktorunfall

Zwei Kinder waren auf einer Alpe bei Balderschwang bei dem Unfall gestorben. Nun soll der Vater des damals 13-jährigen Fahrers eine Bewährungsstrafe erhalten.

Nach einem Traktorunfall mit zwei toten Kindern soll der Vater des zum Unfallzeitpunkts 13 Jahre alten Fahrers eine viermonatige Bewährungsstrafe erhalten. Das Amtsgericht Sonthofen hat einen entsprechenden Strafbefehl ausgestellt, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte. Die Staatsanwaltschaft Kempten hatte zuvor ihre Anklage auf Anregung des Gerichts zurückgenommen. Zuerst hatten mehrere Medien darüber berichtet.

Laut Strafbefehl wusste der Vater, dass sein damals 13 Jahre alter Sohn mit dem Traktor unterwegs ist. Er hätte sich erkundigen müssen, ob der Junge plane, andere Kinder mitzunehmen. Die Familie hatte an dem Tag Besuch von zwei befreundeten Familien; in der Vergangenheit waren dabei nach Aussagen des Balderschwanger Bürgermeister Konrad Kienle Traktorfahrten auf dem Privatgelände der Alpe üblich gewesen.

Am Unfalltag ging die Traktor-Rundfahrt laut Strafbefehl zumindest teilweise über öffentliches Gelände. Auf öffentlichem Grund muss der Fahrer eines Traktors mindestens 16 Jahre alt sein und benötigt einen Führerschein. Ob auch der Unfall auf öffentlichem oder privatem Grund stattfand, müsste in einem Verfahren geprüft werden, falls sich der Vater gegen den Strafbefehl wehrt.

Sollte der Vater den Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung und des vorsätzlichen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis akzeptieren, käme es nicht zu einer Gerichtsverhandlung. Neben der Bewährungsstrafe ist im Strafbefehl auch die Zahlung von 3000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung vorgesehen.

Bei der Traktorspritztour des damals 13-Jährigen waren im Juli 2019 auf einer Alpe unweit von Balderschwang (Landkreis Oberallgäu) ein damals 10 Jahre alter Bub und ein 13 Jahre altes Mädchen ums Leben gekommen. Sie saßen nach Angaben des Gerichts in der Frontschaufel des Fahrzeugs. Als dieses mit einem Baumstumpf kollidierte, wurden sie herausgeschleudert und vom Traktor überrollt. Beide starben noch am Unfallort.

Ein weiteres Mädchen blieb körperlich unverletzt, wurde aber schwerst traumatisiert. Auch der damals 13-jährige Fahrer sei traumatisiert worden. Wegen seines Alters war er zur Tatzeit noch nicht strafmündig - ihm drohen daher keine strafrechtlichen Konsequenzen.

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