Prozess zum Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen„Wiederholtes und systematisches Versagen“ bei der Instandhaltung

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Nach dem Zugunglück wird ein Waggon von zwei Krähnen auf die parallel verlaufende Bundesstraße gehoben.
Nach dem Zugunglück wird ein Waggon von zwei Krähnen auf die parallel verlaufende Bundesstraße gehoben. (Foto: Angelika Warmuth/dpa)

Die Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe gegen den damaligen Verantwortlichen für die Bahnanlagen, beim mitangeklagten Fahrdienstleiter sieht sie ein „Augenblicksversagen“. Die Verteidigung beruft sich auf die entlastende Gutachter-Aussage.

Von Klaus Ott

Das Zugunglück Mitte 2022 in Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten und vielen Verletzten soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft München II Konsequenzen für die beiden Angeklagten haben. Staatsanwältin Sarah Bayer forderte am Donnerstagvormittag beim Prozess um das Unglück vor dem Landgericht München II Freiheitsstrafen von einem Jahr und zwei Jahren auf Bewährung.

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