Bahn - Rosenheim:Brenner-Nordzulauf: Gegner sehen Klagemöglichkeiten

Bahn
Andreas Scheuer (CSU), Bundesminister für Verkehr. Foto: Kay Nietfeld/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Rosenheim (dpa/lby) - Vor der Bekanntgabe eines konkreten Vorschlags für den Verlauf einer möglichen neuen Bahnstrecke im bayerischen Inntal Richtung Brenner bereiten sich Gegner auf rechtliche Schritte vor. Jeder, über dessen Grundstück die Trasse auf jeden Fall verlaufen würde, habe ein sofortiges Klagerecht, erläuterte das Bürgerforum Inntal in einem Rundschreiben an die Mitglieder. Mit der Veröffentlichung des Trassenvorschlags werde die Voraussetzung für zivilrechtliche vorbeugende Unterlassungsklagen geschaffen, sagte Gerhard Maier, Mitglied der Initiative und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, am Montag.

Am Dienstag wollen Bayerns Bahnchef Klaus-Dieter Josel, DB-Gesamtprojektleiter Matthias Neumaier und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die favorisierte Trasse vorstellen. Die Bahn hatte fünf Varianten vorgelegt; eine war im Raumordnungsverfahren als nicht raumverträglich herausgefallen. Bei den vier übrigen sind für eine Raumverträglichkeit zusätzliche Maßnahmen notwendig. Dabei geht es etwa um Lärmschutz und die Prüfung unterirdischer Trassenverläufe.

Gegner des Neubaus kritisieren enorme Kosten, gravierende Eingriffe in die Landschaft und hohe Belastungen für Mensch und Natur. Sie favorisieren einen Ausbau und eine Modernisierung der bestehenden Gleise. Für nächsten Samstag haben die Bürgerinitiativen eine "Protestwelle" durchs Inntal angekündigt. Von Ostermünchen bis Oberaudorf wollen sie mit Töpfen, Trillerpfeifen, Kuhglocken und anderen "Instrumenten" ein akustisches Signal setzen.

Im Bundesverkehrswegeplan ist der Brenner-Nordzulauf bereits verankert. "Die Aufnahme in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes setzt aber voraus, dass vorher ein tatsächlicher Bedarf festgestellt und zusätzlich eine Nutzen-Kosten-Analyse mit positivem Ergebnis durchführt wurde", sagte Maier. Da dies alles nicht geschehen sei, sehen die Bürgerinitiativen ein willkürliches Handeln des Gesetzgebers und deshalb verfassungswidrige Rechtsgrundlagen für die Planungen der Bahn.

Sobald nun konkret ein Trassenvorschlag vorliegt, ist laut Maier eine Klage möglich. Der Jurist verwies auf eine Entscheidung des Landgerichts München I. Dieses hatte 2020 zwar die Klage der Gemeinde Neubeuern abgewiesen, da es mangels Trassenauswahl noch keine direkte Betroffenheit gab. Eine Klage sei aber möglich, sobald klar werde, welche Grundstücke und wessen Eigentumsrechte beeinträchtigt werden.

Noch ist nicht über den Neubau entschieden. Nach der Vorstellung der Trasse und entsprechender Vorplanung muss der Bund entscheiden. Sollte ein Planfeststellungsbeschluss ergehen, gäbe es weitere verwaltungsrechtliche Klagemöglichkeiten.

Der sogenannte Brenner-Nordzulauf soll die Kapazitäten zum künftigen Brenner Basistunnel in Italien und Österreich erweitern. Mit dem Tunnel sollen etwa ab 2030 mehr Güter auf die Schiene kommen.

© dpa-infocom, dpa:210412-99-173850/3

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: