Dass die „Parteifreien Wiesseer“ nicht zur Kommunalwahl am 8. März antreten dürfen, hat der Wahlausschuss der Gemeinde Bad Wiessee schon zweimal einstimmig entschieden. Die Gemeinde am Tegernsee hat das in einer Mitteilung auch damit begründet, dass der Zustand der nötigen Unterlagen, die man von der Wählergruppe bekommen habe, „deutlich die gebotene Wertschätzung und die notwendige Demut vor der Institution der indirekten Demokratie vermissen“ lasse.
Da klang aus der Rathaus-Perspektive ein wenig die Sorge durch, dass der Bürgermeisterkandidat der Gruppierung sein Amt im Erfolgsfall mit ähnlicher Sorgfalt ausüben könnte, wie er sie auf die Bewerbungsunterlagen verwandt hatte.

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So weit wird es aber nicht kommen. Der Beschwerdeausschuss für die Kommunalwahlen in Oberbayern hat diesen und auch alle anderen Einwände gegen lokale Entscheidungen nun endgültig zurückgewiesen – genau wie auch die Ausschüsse in den sechs anderen Regierungsbezirken die allermeisten Einsprüche verworfen haben. Erfolgreich war am Ende nur eine einzige Beschwerde.
Insgesamt 13 Einwände von abgelehnten Wählergruppen waren in ganz Bayern eingegangen, wovon sich manche auf zwei formal verschiedene Wahlen bezogen – etwa die für Gemeinderat und Bürgermeister wie bei den „Parteifreien Wiesseern“. Wie sauber diese ihre Unterlagen ausgefüllt hatten, bekümmerte den Beschwerdeausschuss weniger, der aus der Vizepräsidentin der Regierung von Oberbayern, dem Präsidenten des Landgerichts München II und einem Verwaltungsrichter besteht.
Sie schlossen sich aber der Entscheidung des lokalen Wahlausschusses an, wonach die neue Gruppe schriftlich und mit vollständigen Angaben zu ihrer Aufstellungsversammlung hätte einladen müssen. Ein Vorbericht in der Lokalzeitung habe dafür nicht gereicht. Ob der Wahlleiter im Rathaus rechtzeitig und deutlich genug auf diesen Mangel hingewiesen hat, blieb umstritten.
Er hätte es tun können, aber nicht müssen, hieß es abschließend vom Ausschuss. Da sei vielleicht nicht alles perfekt gelaufen, aber den Wahlvorschlag mache das auch nicht gültig. Beim abgelehnten Bürgermeisterkandidaten stieß das auf weiteren Groll – und auf Erleichterung bei der dreiköpfigen Delegation aus dem Wiesseer Rathaus, die noch mit einem Rechtsanwalt erschienen war.

Ausschluss von der Kommunalwahl:Tipp-Ex auf dem Wahlvorschlag
Weil es ein Bürgermeister-Kandidat mit der Form und den Formalien offenbar nicht allzu genau nimmt, lässt ihn der Wahlausschuss der Gemeinde Bad Wiessee nicht zur Kommunalwahl zu. Nun will er klagen.
Auch in einigen anderen Fällen lagen die Probleme bei falschen Einladungen zur Aufstellungsversammlung. So war es etwa bei den „Jungen Wählern“ in Landshut, die sich dort am 8. März ebenso wenig für den dortigen Stadtrat bewerben dürfen wie die „LLL-Tierschutzpartei“. Diese Liste konnte nicht so viele Unterstützerunterschriften vorlegen, wie es für eine neue, noch nicht im Rat vertretene Gruppierung nötig gewesen wäre.
Daran scheiterte neben einigen anderen Listen in kleineren Gemeinden auch die vor vier Jahren im Streit mit Parteichef Hubert Aiwanger von den Freien Wählern abgespaltene „Freie Allianz Nürnberg“. Der Gruppe „Freising für alle“ fehlte es an lediglich fünf Unterschriften, nachdem der Wahlausschuss 28 von 453 Einträgen aus verschiedensten Gründen gestrichen hatte – dies aber jeweils zurecht, wie der Beschwerdeausschuss befand.
Sogar einige ansonsten leidlich etablierte Parteien brachten es nicht auf genügend Unterschriften, nämlich die FDP für die Kreistagswahl im Unterallgäu und das „Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit“ im Landkreis Donau-Ries. Die Bayernpartei im Landkreis Ebersberg hatte sich selbst nicht als neue Liste betrachtet und praktisch keine Unterschriften gesammelt, weil sie schon 2020 ein Mitglied in den dortigen Kreistag gebracht hatte. Allerdings ist jener Kreisrat längst ausgetreten und zu den Freien Wählern gewechselt. Mithin sei die Bayernpartei nicht ununterbrochen bis zum 90. Tag vor der Wahl im Kreistag vertreten gewesen. Sie gelte daher als neu und hätte sammeln müssen, beschied nach dem örtlichen Wahlleiter nun auch der Beschwerdeausschuss.
Erfolg hatte mit ihrer Beschwerde alleine die „Dorfgemeinschaft Herzogwind“ in Obertrubach
Ungültig bleibt auch eine von zwei Listen der AfD in Schweitenkirchen im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm. Dort hatte ein Mann kurz vor Weihnachten im Namen der Partei eine Liste für den Gemeinderat eingereicht – und kurz nach Dreikönig traf im Rathaus dann eine zweite, ganz andere AfD-Liste ein. In diesem Fall gilt die zweite Liste, denn nur sie ist gemäß den internen Regularien der Partei zustande gekommen und eingereicht worden.
Zulässig ist – nach der einzigen erfolgreichen Beschwerde – am 8. März nun auch die Liste der „Dorfgemeinschaft Herzogwind“ in der Gemeinde Obertrubach. Die Dorfgemeinschaft hatte zunächst nur die Herzogwinder zur Aufstellungsversammlung eingeladen, aber nach einem Hinweis aus dem Rathaus auch die Einwohner der anderen Obertrubacher Ortsteile informiert – form- und fristgerecht durch einige Aushänge und zur Zufriedenheit des oberfränkischen Beschwerdeausschusses.
Seine und die Entscheidungen der sechs anderen Ausschüsse sind letztgültig und bindend. Unzufriedene wie der verhinderte Wiesseer Bürgermeisterkandidat Korbinian Herzinger können nur noch die gesamte Wahl anfechten, dann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Ergebnisse.

