Bad Wiessee:Gemeinden gehen gegen Zweitwohnungen vor

In den stark von Zuzug und Tourismus geprägten Gebieten entlang des Alpenrands wollen immer mehr Gemeinden neue Zweitwohnungen per Satzung verhindern. Im März hatte Berchtesgaden als erste bayerische Kommune eine Regelung erlassen, die das Schaffen neuer Zweitwohnungen genehmigungspflichtig macht - mit dem erklärten Ziel, solche Genehmigungen grundsätzlich nicht zu erteilen. Auch die Nachbargemeinde Schönau am Königssee geht seit mehreren Monaten auf ähnliche Weise gegen neue Zweitwohnungen vor, im Landkreis Traunstein tun dies etwa Ruhpolding, Reit im Winkl und Unterwössen. Im Tegernseer Tal haben nun auch die Gemeinderäte von Bad Wiesee einen entsprechen Satzungsentwurf in Auftrag gegeben, wie dies zuvor schon die Räte von Kreuth und Rottach-Egern getan hatten. Alle Gemeinden wollen so verhindern, dass immer größere Teile des knappen Wohnraums die meiste Zeit des Jahres leer stehen, während einheimische Familien oder die oft händeringend gesuchten Arbeitskräfte in Hotellerie und Gastronomie kaum mehr bezahlbaren Wohnraum finden. Zudem sollen Hotels und Pensionen nicht zu Zweitwohnungen werden. Bereits bestehende Zweitwohnungen sind von den Regelungen nicht betroffen.

Unter anderem Bad Wiessee belegt Zweitwohnungen schon seit vielen Jahren mit einer eigenen Steuer. Betroffene Eigentümer hatten gegen die Stufenregelungen in Bad Wiessee und Schliersee geklagt und Ende 2017 vom Bundesverwaltsungericht in letzter Instanz recht bekommen. Seither haben zahlreiche Gemeinden ihre Satzungen angepasst - und oft auch die Sätze erhöht. Viele verlangen inzwischen bis zu 20 Prozent der Kaltmiete, die sich mit der jeweiligen Wohnung erzielen ließe.

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