Bad Reichenhall:Sperrstundung

Bars dürfen länger zu haben

Da soll noch einer sagen, Bayerns Behörden kämen den Gastronomen in der Coronapandemie nicht entgegen. Gut, die "Inhaber gaststättenrechtlicher Erlaubnisse", wie es das Landratsamt des Berchtesgadener Lands nun formuliert hat, unterlägen gerade "erheblichen Einschränkungen in der Ausübung ihres Gastgewerbes". Speziell Diskotheken und Bars werden am Dienstag schon ein geschlagenes Jahr zwangsweise zugehabt haben. Und gemäß § 8 Abs. 2 des Gaststättengesetzes drohe nach einem ganzen Jahr ohne Betrieb "das Erlöschen ihrer gaststättenrechtlichen Erlaubnis", heißt es aus Bad Reichenhall weiter. Aber immerhin: Die betroffenen Wirte müssen vorerst keinen Antrag stellen, um ihre Konzession trotzdem verlängert zu bekommen. Diese Ausnahme gelte vorerst bis Ende August 2022.

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