Bad Reichenhall - Chronik:Tragödie und Nachspiel

Vor vier Jahren stürzte das Dach der Eishalle in Bad Reichenhall ein - 15 Menschen, darunter zwölf Kinder, kamen ums Leben. Die Chronik der Tragödie - und des juristischen Nachspiels.

Nach dem Einsturz der Eissporthalle von Bad Reichenhall vor vier Jahren dauert der Streit über die Verantwortung an. Im Jahr 2003 waren bei einer Begutachtung trotz sichtbarer Wasserflecken vorhandene Schäden am Dach der 1973 erbauten Halle nicht erkannt worden. Die Chronik der Tragödie - und des langwierigen juristischen Nachspiels.

Bad Reichenhall - Chronik: Eingestürzte Eishalle in Bad Reichenhall: Die juristischen Folgen dauern auch vier Jahre nach dem Unglück noch an.

Eingestürzte Eishalle in Bad Reichenhall: Die juristischen Folgen dauern auch vier Jahre nach dem Unglück noch an.

(Foto: Foto: ddp)

2. Januar 2006: Nach heftigen Schneefällen brechen gegen 16.00 Uhr innerhalb weniger Sekunden die Träger ein. Das tonnenschwere Dach stürzt über etwa 50 Freizeitsportlern zusammen. 15 meist junge Menschen kommen ums Leben, weitere werden schwer verletzt.

20. Juli 2006: Die Staatsanwaltschaft teilt nach langwierigen Untersuchungen mit, dass massive Mängel bei Planung und Bau zum Einsturz geführt haben. Es werden Ermittlungen gegen acht Verantwortliche wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet.

24. April 2007: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen fünf Verantwortliche. Das Verfahren gegen einen 74-Jährigen wird später aus gesundheitlichen Gründen eingestellt - kurz vor dessen Tod.

28. Januar 2008: Vor dem Landgericht Traunstein beginnt der Strafprozess wegen fahrlässiger Tötung in 15 und fahrlässiger Körperverletzung in sechs Fällen gegen einen Architekten und zwei Bauingenieure. Das Verfahren gegen einen erkrankten 71-jährigen Ex- Beamten der Stadt wird abgetrennt, er wartet noch auf seinen Prozess.

6. November 2008: Die Staatsanwaltschaft hält die drei Angeklagten für schuldig und fordert Bewährungsstrafen von bis zu eineinhalb Jahren beziehungsweise eine Geldbuße von 54 000 Euro.

10. November 2008: Die Verteidiger fordern Freisprüche. Nicht die Angeklagten hätten sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht, sondern Beamte im Rathaus. Ein Nebenkläger spricht von "Misswirtschaft und Schlamperei" der Stadt.

18. November 2008: Das Landgericht verurteilt den Konstrukteur des Hallendachs zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe. Ein Architekt und ein Gutachter werden freigesprochen. Der Anwalt des Verurteilten und die Staatsanwaltschaft wollen Revision einlegen.

25. November 2008: Die Staatsanwaltschaft, zwei Nebenkläger und der Verteidiger des Konstrukteurs legen Revision gegen die Urteile beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein.

6. März 2009: Die Staatsanwaltschaft nimmt ihre Revision gegen den Freispruch des Architekten mangels nachweisbarer Fehler in der Urteilsbegründung zurück.

6. November 2009: Der BGH gibt bekannt, sich im Januar 2010 mit den Revisionsanträgen gegen die Urteile zu befassen.

12. Januer 2010: Der Fall wird neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof hebt den Freispruch gegen den Gutachter, einen Statiker, wegen Rechtsfehlern auf und verweist den Fall zurück an das Landgericht Traunstein.

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