Süddeutsche Zeitung

Bad Kissingen:Haftstrafe auf Bewährung für Priester wegen Kindesmissbrauchs

Der 43-jährige Geistliche hat sich nach Auffassung des Schöffengerichts vor etwa zehn Jahren in zwei Fällen an einer damals Zwölfjährigen vergangen.

Mit Anfang 30 kommt ein hochgewachsener Kaplan in eine kleine unterfränkische Gemeinde. Er betreut die Ministranten und die Kirchenband. Schnell schwärmt eine minderjährige Messdienerin für den Mann, schreibt ihm Nachrichten, ruft ihn immer wieder an. Er gibt ihr Gitarrenunterricht. "Ich habe irgendwann festgestellt, dass ich mich verliebt habe", sagt die heute 22-Jährige am Donnerstag vor dem Amtsgericht Bad Kissingen.

Trotz anfänglicher Ablehnung lässt sich der Geistliche um das Jahr 2010 herum dann doch auf Intimitäten mit der damals zwölfjährigen Schülerin ein - strafbar als sexueller Missbrauch von Kindern. Das Schöffengericht verurteilt ihn dafür zu einem Jahr und vier Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Die Bewährungszeit wird auf drei Jahre festgelegt; zudem muss der Mann 2000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (Az. 8 Js 1298/19)

"Ich sehe das alles nicht so, wie es hingestellt wird", sagt die Frau zuvor dem Schöffengericht. Aus ihren Handynachrichten noch am vergangenen Montag an den Pfarrer geht hervor, dass sie sich nicht ausgenutzt fühlt. "Ich habe auf keinen Fall gesagt, Du hättest mich missbraucht", zitiert der Vorsitzende Richter Reinhard Oberndorfer aus einer Nachricht. "Ich liebe Dich. Vergiss das nicht."

Der 43-Jährige hat sich laut Anklage vor rund 10 Jahren an der Ministrantin vergriffen. Zum Priester war er zwar schon geweiht, arbeitete als Kaplan aber zunächst einem Pfarrer in einer Gemeinde im Landkreis Bad Kissingen unterstellt. "Ich habe ihm geschrieben. Ich war ziemlich hartnäckig", erzählt die junge Frau. Doch der Angeklagte habe sie mit Verweis auf seinen Beruf zurückgewiesen - zunächst.

Dann muss die Öffentlichkeit für die weitere Befragung der 22-Jährigen den Gerichtssaal verlassen. Zu möglichen Intimitäten sagt sie hinter verschlossenen Türen aus. "Er ist in eine Situation geraten, die er hätte beherrschen müssen, die er aber nicht beherrscht hat", fasst der Vorsitzende Richter zusammen. Katholische Priester versprechen vor Gott, keusch und ehelos zu leben. Sexuelle Beziehungen sind damit ausgeschlossen (Zölibat). "Es gibt schon immer wieder Momente, wo man sich einsam fühlt", erklärt der Kleriker dem Gericht, "aber ich bin als zölibatär Lebender auch glücklich."

Staatsanwältin Isabell Simon ist überzeugt, dass es damals zwischen der Minderjährigen und dem Priester zu mindestens einem Zungenkuss kam. Zwischen November 2010 und Februar 2011 sollen beide zudem in einem schneebedeckten Wald miteinander intim gewesen sein. Beides sieht auch das Schöffengericht als erwiesen an. Simon fordert für den Angeklagten wegen Kindesmissbrauchs in zwei Fällen eineinhalb Jahre Haft ohne Bewährung. Die Verteidigung plädiert auf Freispruch, denn erwiesen sind die sexuellen Handlungen ihrer Ansicht nach nicht.

Eine Angehörige der jungen Frau, eine frühere Lehrerin und eine damalige Gemeindemitarbeiterin - sie alle erzählen vor Gericht, sie hätten von der intensiven Beziehung der Schülerin zu dem Kaplan gewusst, etwa durch Mitschüler. "Er hat einen netten Eindruck gemacht", sagt die Mutter der 22-Jährigen. "Ich habe nie gesehen, dass sie sich zu nahe gekommen sind." Befürchtungen, der Mann könne bei dem Mädchen zu weit gehen, hat es nach Aussagen der Frauen gegeben - stichhaltige Beweise nicht.

Der Pfarrer will dem Gericht keine Details zu den damaligen Ereignissen preisgeben. Den Vorwurf des Kindesmissbrauchs weist er schon bei seiner polizeilichen Befragung im Frühjahr 2019 von sich. Eine sexuelle Beziehung will er mit dem Opfer erst nach dessen 18. Geburtstag gehabt haben, im Geheimen. Im Februar 2019 dann der Bruch seinerseits. "Es hat mich innerlich zerrissen", erklärt der Geistliche mit Blick auf das Zölibat. Dem Deutschen ist bis zur Klärung des Sachverhaltes die Ausübung des priesterlichen Dienstes durch den Würzburger Bischof Franz Jung verboten. Ob er sein Priesteramt dauerhaft abgeben muss, wird die Kirche entscheiden. Derzeit laufen noch Voruntersuchungen - das letzte Wort hat der Papst.

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