Bad EndorfRentner zerstört seit fünf Jahren Biberdämme

Der Kampf zwischen Bibern und dem Senior soll fünf Jahre lang angedauert haben. Der Biber wird heute streng geschützt. (Symbolbild)
Der Kampf zwischen Bibern und dem Senior soll fünf Jahre lang angedauert haben. Der Biber wird heute streng geschützt. (Symbolbild) dpa

Biber kämpfen an einem Fluss in Oberbayern um ihr Zuhause, während ein Mann seit Jahren ihre Dämme zerstört haben soll. Der Mann wurde mit Hilfe einer Wildkamera auf frischer Tat ertappt, als er mit einem Misthaken zu Werke ging.

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Seit rund fünf Jahren soll ein 76-Jähriger an einem Fluss im Landkreis Rosenheim immer wieder Biberdämme zerstört haben. Wie die Polizei mitteilte, wurde der Mann mit Hilfe einer Wildkamera auf frischer Tat ertappt, als er mit einem Misthaken erneut einen Damm am Brandbach bei Bad Endorf entfernte. Nach eigenen Angaben zerstörte der Mann die Dämme regelmäßig, damit das Wasser ungehindert fließen könne. Gegen ihn wird wegen eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz ermittelt.

Die Polizei fand am Fluss mehrere große Asthaufen, teils mit bereits stark verwittertem Holz. Dies deutet den Angaben zufolge darauf hin, dass der Biber an verschiedenen Stellen über längere Zeit versuchte, neue Dämme zum Schutz seiner Burg und seiner Familie anzulegen. Der Eingang zur Biberburg wurde durch die Eingriffe zeitweise trockengelegt und bot keinen Schutz mehr vor Feinden.

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Der Biber ist den Angaben zufolge seit etwa 15 Millionen Jahren in Bayern heimisch und wird heute streng geschützt – fast war das Tier ausgerottet. Dank Schutzmaßnahmen erholte sich die Art wieder. Laut dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Bibern nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten sowie Burgen und Dämme zu beschädigen oder zu zerstören. Er ist in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU zudem als streng geschützte Art aufgeführt.

Der Biber spielt bei der heimischen Artenvielfalt eine wichtige Rolle: Er schafft Lebensräume für andere seltene Arten und trägt zum Hochwasserschutz und zur Renaturierung von Auen bei, wie es hieß. Genehmigungen zur Entnahme von Dämmen dürfen ausschließlich die Naturschutzbehörden erteilen.

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