Kandidaten per Handzeichen gewähltGemeinderatswahl im schwäbischen Bachhagel ungültig

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Die Gemeinderatswahl in Bachhagel ungültig – jetzt müssen die Bürger neu wählen.
Die Gemeinderatswahl in Bachhagel ungültig – jetzt müssen die Bürger neu wählen. Foto: Pia Bayer/dpa

Die Wählergemeinschaft Burghagel hat die Vorgaben zur Nominierung missachtet – der Gemeinderat wird aufgelöst. Bis zur Nachwahl führt der Bürgermeister die Geschäfte alleine.

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Vier Monate nach der Kommunalwahl in Bayern hat das Landratsamt Dillingen an der Donau die Gemeinderatswahl im schwäbischen Bachhagel für ungültig erklärt. Die Kandidatinnen und Kandidaten der Wählergemeinschaft Burghagel seien entgegen der gesetzlichen Vorschrift nicht in geheimer Wahl bestimmt worden, erklärte die Behörde. Vielmehr seien sie offen per Handzeichen gewählt worden. Daher müsse nun eine Nachwahl für den Gemeinderat stattfinden. Einen Termin dafür nannte das Landratsamt zunächst nicht, vermutlich werde es aber Herbst werden.

Die etwa 1880 Wahlberechtigten werden wie auch vor der Kommunalwahl am 8. März erneut Wahlbenachrichtigungen erhalten und hätten dann auch die Gelegenheit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Zur Nachwahl dürfen den Angaben zufolge nur noch die Parteien und Wählergruppen antreten, die bereits zur ursprünglichen Wahl ihre Wahlvorschläge korrekt eingereicht haben und zur Wahl zugelassen waren. Die Wählergemeinschaft Burghagel kann bei der Nachwahl nicht mehr gewählt werden. Im aktuellen Gemeinderat gehören ihr drei von 14 Sitzen.

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Der im März gewählte Gemeinderat kann nun noch so lange Beschlüsse fassen, bis der Bescheid des Landratsamtes vom 8. Juli zur Aufhebung der Wahl Bestandskraft hat. Diese tritt ein, wenn der Bescheid nicht innerhalb eines Monats nach seinem Erlass angefochten wird. Danach muss die Gemeinde mit ihren etwa 2430 Einwohnern bis zur Nachwahl ohne Gemeinderat auskommen. In dieser Zeit dürfe der Bürgermeister die Geschäfte der Gemeinde selbständig fortführen, hieß es. Nach der erneuten Wahl werde die Amtszeit des neuen Gemeinderats turnusgemäß am 30. April 2032 enden.

Weil gegen den Wahlgrundsatz einer geheimen Wahl verstoßen wurde, müssen auch die Bürgerinnen und Bürger in Karlstein am Main (Landkreis Aschaffenburg) erneut ihren Gemeinderat wählen. Das Landratsamt Aschaffenburg hatte bei einer Nachprüfung der Wahlunterlagen und Protokolle festgestellt, dass die Kandidaten der Wählergruppe Freie Wählergemeinschaft Karlstein e.V. (FWK) bei ihrer Aufstellungsversammlung nicht geheim gewählt worden waren, sondern ebenfalls offen per Handzeichen. Auch hier wird der Wahltermin frühestens im Herbst sein.

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