Unterfranken:Polizei stellt Känguru auf der Autobahn sicher

Zoo in Stralsund präsentiert zu Ostern Tier-Nachwuchs

Ein Bennett-Känguru im Stralsunder Zoo.

(Foto: dpa)

Die Beamten haben einen Mann kontrolliert, der wegen seiner unsicheren Fahrweise auffiel - und entdeckten neben dem Känguru noch Eulen, Enten und Gänse.

Ein Känguru ist von der Polizei in einem Auto auf der Autobahn 3 bei Würzburg in Gewahrsam genommen worden. Der 62-jährige Autofahrer war den Beamten wegen unsicherer Fahrweise aufgefallen. Im Wagen entdeckten sie dann neben dem Känguru zwei westsibirische Eulen, sechs Nonnengänse und zehn Enten, wie ein Polizeisprecher mitteilte. Der Fahrer sagte, er sei Tierarzt und habe die Tiere in den Niederlanden und Belgien gekauft und wolle mit ihnen eine Zucht in Tschechien aufbauen. Da er für die Tiere keine Papiere und Impfbescheinigungen hatte, wurden sie sichergestellt.

"Ein Känguru frei in einem Auto - das ist schon ein ungewöhnlicher Fund", sagte der Polizeisprecher. Wenn jemand Schlangenlinien fährt, dächten die Beamten eher an Alkohol und nicht an einen halben Streichelzoo im Auto. Die Autobahnpolizei brachte die Tiere für einige Stunden in ihrer Inspektion unter. Einige Kollegen kamen deshalb zu Besuch. Streicheln durfte die Tiere aber niemand, schließlich ist unbekannt, ob sie krank sind.

Das einen halben Meter große Bennett-Känguru und die Eulen wurden am Donnerstagnachmittag dem Nürnberger Zoo zur Quarantäne übergeben. Die Gänse und Enten kamen in einem Tierpark in Sommerhausen im Landkreis Würzburg unter. Ein Veterinär hat die Tiere begutachtet. "Der Zustand ist befriedigend", sagte die Sprecherin des Landratsamtes Würzburg. Um das Känguru in den Zoo zu befördern, rief die Autobahnpolizei Kollegen der Hundestaffel: "In ihren Autos sind passende Boxen", sagte der Polizeisprecher.

Der tschechische Tierarzt durfte weiterfahren, nachdem die Polizei ihn vernommen und seinen Personalien festgestellt hatte. Warum er Schlangenlinien fuhr, blieb offen. Alkoholisiert war er laut Polizei nicht. Ob er sich strafbar gemacht oder nur eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, hängt laut Polizei davon ab, ob eines der Tiere unter Artenschutz steht. Es bestehe kein Zweifel, dass die Tiere ihm gehörten. Ob er sie zurückbekommt, stehe jedoch noch nicht fest.

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