Süddeutsche Zeitung

Augsburger Polizistenmord:Zu krank für den Prozess

Der Prozess gegen den mutmaßlichen Polizistenmörder Raimund M. wird wohl platzen, weil sich dessen Gesundheitszustand dramatisch verschlechtert hat. Schuld ist nach Ansicht eines Gutachters die schlechte Behandlung in der Einzelhaft - also die bayerische Justiz.

Von Stefan Mayr

Der Mord an dem Augsburger Polizisten Mathias Vieth ist nun ziemlich genau zwei Jahre her. Seitdem hat die Witwe des Beamten die Öffentlichkeit gemieden, sie hat sich bislang noch nie in den Medien geäußert. Jetzt meldet sie sich erstmals zu Wort. Zwar nur indirekt über ihren Anwalt Walter Rubach, aber dafür mit umso deutlicheren Worten. "Frau Vieth fragt", berichtet Rubach, "was ist das für ein Signal an unsere Gesellschaft, wenn solche Menschen nicht so behandelt werden, dass sie ihre gerechte Strafe bekommen?"

Die Mutter zweier Söhne bezieht sich damit auf den mutmaßlichen Mörder ihres Ehemannes, Raimund M. Dieser wurde am Mittwoch wegen Krankheit für vorläufig verhandlungsunfähig erklärt, aller Voraussicht nach wird der Prozess gegen ihn kommende Woche eingestellt. Als Mitgrund für den schlechten Gesundheitszustand hat selbst der Gerichtsgutachter Ralph-Michael Schulte die nachlässige Behandlung in den Justizvollzugsanstalten Straubing und München-Stadelheim genannt.

Schulte ist ein anerkannter Neurologe, der sicherlich auch künftig Aufträge von der Justiz haben möchte. Dennoch äußerte er sich am Mittwoch vor Gericht sehr eindeutig: Sein Zehn-Punkte-Therapie-Plan, den er aufgestellt hatte, um die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten zu gewährleisten, sei sowohl in Straubing als auch in München in wichtigen Teilen nicht umgesetzt worden.

Ein Apfel und ein halbe Liter Milch zusätzlich

Raimund M. litt bereits vor seiner Festnahme Ende 2011 an Parkinson, sein Zustand hat sich während seiner 14-monatigen Einzelhaft massiv verschlechtert. Nach Aussage des Verteidigers Werner Ruisinger habe Schulte bereits im März die ärztliche Betreuung als "unzureichend" bezeichnet, dennoch habe sich danach nicht viel geändert.

Als Ende September die Verhandlungsunfähigkeit drohte, empfahl Schulte die Beendigung der Einzelhaft und unter anderem regelmäßige Physio- und Psychotherapie, eine kognitive Therapie sowie eine angepasste Ernährung. Daraufhin wurde die Einzelhaft beendet, doch all die anderen Maßnahmen liefen nur schleppend oder gar nicht an. "Die Physiotherapie wurde zahlenmäßig nicht umgesetzt", sagt Schulte. Zum Essen bekommt der Gefangene inzwischen täglich einen Apfel und einen halben Liter Milch zusätzlich. Auf die Frage des Verteidigers Adam Ahmed, ob dies ausreiche, sagt Schulte: "Meiner Meinung nach nicht."

"Das kognitive Training durch einen Ergotherapeuten wurde nicht umgesetzt, stattdessen wurde ihm ein Buch Gehirn-Jogging übergeben", kritisiert Anwalt Ruisinger. "Das ist aber nie und nimmer ein Ersatz für eine Therapie." Unter dem Strich könne man das Verhalten der Anstalten "nur als ignorant bezeichnen". Aufgrund der Verschlimmerung des Gesundheitszustandes seines Mandanten will Ruisinger "Amtshaftungsansprüche nicht ausschließen".

Nun sind derartige Töne aus dem Lager der Verteidigung nicht unüblich, doch in diesem Fall sind sich die Anwälte des Angeklagten und der Nebenklägerinnen kurioserweise einig: "Das ist ein Fiasko", sagt Marion Zech, die Vertreterin der Polizistin, die in der Todesnacht mit einem Streifschuss davonkam. Walter Rubach, der Anwalt der Witwe, spricht sogar von einem "Skandal".

Ein Fall mit politischer Dimension

"Die Untersuchungshaft dient der Sicherung eines geordneten Verfahrens", betont er. "Man muss doch gesehen haben, dass der Mensch körperlich und geistig stark abbaut. Es wäre die Pflicht der Anstaltsleitung gewesen, gegenzusteuern." Der Fall habe durchaus auch eine politische Dimension. "Aufsichtspflichtig ist das Justizministerium", sagt Rubach.

Das bayerische Justizministerium und die Leiter der beiden gescholtenen Gefängnisse weisen alle Vorwürfe im Fall M. von sich. "Die Vorwürfe des Sachverständigen Schulte sind nicht nachvollziehbar", heißt es aus dem Ministerium, nach den vorliegenden Berichten seien die vorgeschlagenen Maßnahmen von den Anstalten "bestmöglich umgesetzt" worden.

"Die Kritik ist nicht berechtigt, wir haben alles dokumentiert", sagt Anja Ellinger von der JVA Straubing. "Wir haben fast alles umgesetzt", sagt Michael Stumpf von der JVA Stadelheim. Er räumt allerdings ein, dass die Benutzung des Kraftraumes aus Sicherheitsgründen unmöglich war und dass es bei der Ernährungsumstellung "Anlaufprobleme" gab.

Haftunfähig und bald frei?

Die endgültige Entscheidung, ob das Verfahren gegen Raimund M. eingestellt wird, fällt am 19. November. Allerdings gehen so gut wie alle Prozessbeobachter davon aus. Sollte M. irgendwann wieder verhandlungsfähig werden, müsste der Prozess komplett neu aufgerollt werden. Auch damit rechnet niemand. Vielmehr wird allenthalben befürchtet, dass der mutmaßliche Schwerverbrecher demnächst auch für haftunfähig erklärt wird und auf freien Fuß kommt - ohne Auflagen.

"Für meine Mandantin ist das ein Riesenschock", sagt Marion Zech. "Ihre Gefühle und ihre Angst sind nicht in Worte zu fassen", sagt Walter Rubach, der Vertreter der Witwe. Deren Frage, welches Signal von dem Fall M. an die Gesellschaft ausgehe, beantwortet ihr Anwalt so: "Eine befriedigende Antwort kann ich ihr nicht geben."

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SZ vom 16.11.2013/infu
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