Nach tödlichem BehandlungsfehlerBefreundeter Patient stirbt – Augsburger Zahnarzt muss dafür zahlen

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Der Patient war in der Praxis, um sich mehrere Zähne reißen zu lassen. (Symbolbild)
Der Patient war in der Praxis, um sich mehrere Zähne reißen zu lassen. (Symbolbild) Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Der Zahnarzt wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt. In dem Verfahren ging es im Kern um die richtige Dosierung eines Beruhigungsmittels.

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Nach dem Tod eines Patienten infolge einer Zahnbehandlung ist der Mediziner zu einer Geldstrafe von 7000 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Augsburg sprach den 44 Jahre alten Zahnarzt der fahrlässigen Tötung schuldig.

Der Patient war wohl aufgrund der Gabe von Beruhigungsmitteln in der Praxis kollabiert und musste wiederbelebt werden. Er kam noch auf die Intensivstation des Augsburger Uniklinikums, wo er am Folgetag jedoch starb.

Richterin Andrea Hobert hielt dem Zahnarzt zugute, dass er dem Patienten bei seinen starken Zahnschmerzen helfen wollte. Es sei nachvollziehbar gewesen, dass der 44-Jährige so gehandelt habe. Aufgrund mehrerer Risikofaktoren des Patienten hätte der Zahnarzt jedoch nicht ohne Hinzuziehung eines Anästhesisten behandeln dürfen. Dies sei einfach zu gefährlich gewesen.

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Der 67 Jahre alte Patient war im Jahr 2023 in die Praxis des Angeklagten gekommen, weil er kein Vertrauen zu anderen Ärzten hatte. Der Mediziner und der Patient hatten ein freundschaftliches Verhältnis. Bei der Behandlung sollten mehrere Zähne gezogen werden, später kam es zu dem Notfall.

Die Staatsanwältin warf dem Zahnarzt vor, dass er das Beruhigungsmittel vierfach überdosiert habe. Der Angeklagte verwies hingegen darauf, dass ihm die Dosierung bei Fortbildungen empfohlen worden sei. Die Richterin sagte, dass er deswegen davon ausgehen konnte, dass die Dosis korrekt sei.

„Für mich war dies die schlimmste Erfahrung in meinem Leben“, hatte der Zahnarzt ausgesagt

Allerdings hätten die Risikofaktoren, darunter das starke Übergewicht des Patienten, dazu führen müssen, dass die Zahnbehandlung nicht ohne Narkosearzt stattfindet. Der Zahnarzt hatte ausgeführt, dass es nicht möglich gewesen sei, kurzfristig einen Anästhesisten zu engagieren.

Der Angeklagte hatte in dem Prozess betont, wie sehr ihn der Tod seines Patienten bis heute belaste. „Für mich war dies die schlimmste Erfahrung in meinem Leben.“ Er habe weiterhin psychische Probleme deswegen. Er machte auch klar, dass bei einer Verurteilung seine Existenz gefährdet sei, weil ihm die ärztliche Zulassung entzogen werden könnte.

Richterin Hobert sagte, sie könne sich vorstellen, dass bei der ausgesprochen Strafe von 70 Tagessätzen zu je 100 Euro die Approbation nicht widerrufen werde – die Staatsanwältin hatte eine deutlich höhere Geldstrafe verlangt. Der Verteidiger des Arztes hatte einen Freispruch gefordert.

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