Das Landgericht Augsburg hat in zweiter Instanz drei Verantwortliche eines Embryonenspende-Netzwerks freigesprochen. Die Strafkammer entschied am Donnerstag, dass das Handeln der Angeklagten nicht strafbar sei. Das Landgericht bestätigte damit den Freispruch durch das Amtsgericht im schwäbischen Dillingen. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt und in der neuen Verhandlung Geldstrafen zwischen 2400 und 8500 Euro gefordert. In dem Prozess ging es um Eizellen, die nach erfolgreichen Kinderwunsch-Behandlungen übrig geblieben sind. Viele Eltern wollen dann ihre Zellen anderen kinderlosen Paaren zur Verfügung stellen. Dies war aber nach Ansicht der Staatsanwaltschaft strafbar. Angeklagt waren ursprünglich 33 Fälle. Die Anklagebehörde kann nun erneut Rechtsmittel einlegen.
Augsburg:Urteil zu Embryonenspende
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