Augsburg:Unfalltod eines Einjährigen

Gut ein halbes Jahr nach dem Unfalltod eines einjährigen Buben hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Fahrerin eingestellt. Die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung seien abgeschlossen, sagte ein Behördensprecher am Freitag. Von der Erhebung einer öffentlichen Klage sei abzusehen, weil die Unfallverursacherin der Familie Entschädigung im Sinne eines Täter-Opfer-Ausgleichs gezahlt habe. Zudem arbeite die Ordensschwester seit ihrer Jugend im Dienste von Menschen. Am 22. Juni 2019 hatte die damals 78-Jährige den Einjährigen auf einem Parkplatz in Gundelfingen (Kreis Dillingen) übersehen und mit ihrem Wagen überrollt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: