Augsburg:Trinkgeld unterschlagen

Weil sie ihrem Personal knapp 6000 Euro Trinkgeld vorenthalten haben, hat das Amtsgericht Augsburg zwei Gastwirte zu Geldstrafen in Höhe von 15 000 und 9000 Euro wegen veruntreuender Unterschlagung verurteilt. Ein dritter Angeklagter wurde am Dienstag freigesprochen, nachdem ihn zwei seiner Mitarbeiter entlastet hatten. Sie gaben vor Gericht an, für die Verteilung des Trinkgeldes verantwortlich gewesen zu sein. Die beiden anderen Angeklagten gaben am Dienstag vor Gericht zu, Trinkgeld in 188 Fällen nicht ordnungsgemäß an das Küchenpersonal weitergeleitet zu haben. In ihren Betrieben mussten Bedienungen ein Prozent des Trinkgeldes abgeben. Es war vereinbart, das Geld an das Küchenpersonal weiterzuleiten. Dort kamen die Beträge jedoch nicht an.

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