Augsburg:Strafe für Autobahnrowdy

Ein Autobahnrowdy hat nach der Gefährdung, Nötigung und Beleidigung eines anderen Autofahrers seinen Führerschein verloren und muss zudem 2800 Euro Geldstrafe zahlen. Der 36 Jahre alte Mann hatte einen entsprechenden Strafbefehl erhalten, dagegen aber Einspruch eingelegt. Bei der Verhandlung am Augsburger Amtsgericht am Mittwoch zog der Angeklagte aber den Einspruch zurück, sodass der Strafbefehl rechtskräftig wurde. Wie eine Gerichtssprecherin berichtete, darf der Raser auch erst nach frühestens neun Monaten einen neuen Führerschein erhalten. Die bisherige Fahrerlaubnis wurde beschlagnahmt. Der Mann war bei der Autobahn 8 auf der linken Spur wenige Meter auf einen Wagen aufgefahren, der mit etwa 150 Kilometern pro Stunde am Überholen war. Der 36-Jährige nötigte den Vordermann mit der Lichthupe, überholte dann auf der rechten Seite, zeigte dem anderen Fahrer den Stinkefinger und bremste ihn aus.

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