Augsburg:Rechtsmittel gegen Schottdorf-Freispruch

Laborarzt Bernd Schottdorf und Gabriele Schottdorf sitzen vor dem Landgericht. (Foto: dpa)

Die Staatsanwaltschaft Augsburg legt Revision gegen den Freispruch für den Laborarzt Bernd Schottdorf und seine Ex-Frau ein.

Die Staatsanwaltschaft akzeptiert den Freispruch für den Augsburger Laborarzt Bernd Schottdorf und dessen Ex-Frau nicht. Gegen das Urteil sei am Dienstag Revision eingelegt worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Das Landgericht Augsburg hatte den 75-jährigen Schottdorf und dessen frühere Ehefrau Gabriele Schottdorf (61) in der vergangenen Woche vom Vorwurf des Abrechnungsbetruges freigesprochen.

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Der Augsburger Labor-Unternehmer wird vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen, wieder einmal. Die Vorsitzende Richterin übt harsche Kritik an der Staatsanwaltschaft.

Von Stefan Mayr

Die Staatsanwaltschaft Augsburg führt seit Jahrzehnten Betrugs-Ermittlungen gegen den Laborarzt und ist damit wiederholt gescheitert. In dem jüngsten Prozess hatte die Staatsanwältin für beide Angeklagte jeweils viereinhalb Jahre Haft verlangt. Bernd Schottdorf war im Jahr 2000 in einem ähnlichen Prozess bereits freigesprochen worden. Auch damals hatte die Staatsanwaltschaft den Bundesgerichtshof angerufen, jedoch kurz vor dem Verfahren in Karlsruhe die Revision zurückgezogen.

In dem neuen Prozess war Schottdorf vorgeworfen worden, durch die Einrichtung von mehreren scheinselbstständigen Medizinlabors 12,8 Millionen Euro zu viel kassiert zu haben. Die Richter sahen dafür allerdings keinerlei Beweise. Vielmehr sagte die Kammervorsitzende, es habe fehlerhafte Ermittlungen durch die Kripo sowie eine unzureichende Beweiswürdigung durch die Staatsanwaltschaft gegeben. Das Abrechnungssystem sei zudem noch nicht einmal für Experten zu durchschauen.

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