Der 44-jährige Mediziner ist blass, unter seinen Augen zeichnen sich tiefe Ringe ab. „Die Verzweiflung wird mich mein Leben lang begleiten. Das ist das Schlimmste, was passieren kann“, sagt der Angeklagte zu Beginn der Verhandlung im Amtsgericht Augsburg. Er muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten, weil sein Patient im Jahr 2023 nach einer Behandlung gestorben ist. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte der Mediziner seinem Patienten vor der Zahnbehandlung eine zu hohe Dosis eines Beruhigungsmittels verabreicht, sodass es zu einem Atemstillstand kam. Auf dem Spiel steht unter anderem seine Zulassung als Zahnarzt.
Am Montag stellte der Angeklagte den Verlauf aus seiner Sicht dar: Der Patient sei an dem Tag in seiner Praxis eingeschoben worden, da er unter starken Schmerzen litt. Schon seit Jahren behandelte der Zahnarzt den Mann, spricht von einer freundschaftlichen Beziehung zur Familie und einer intensiven Arzt-Patienten-Bindung.
Durch die langjährige Beziehung habe er gewusst, dass sein Patient den Besuch von Ärzten meide. Auch an dem Tag habe dieser gesagt, dass der Zahnarzt die einzige Praxis sei, die er besuche. Dem Mediziner bot sich bei der Untersuchung laut eigenen Aussagen ein verheerendes Bild: Vor rund eineinhalb Jahren habe er eine Prothese eingesetzt, die sein Patient eigentlich regelmäßig hätte herausnehmen und putzen müssen. Dies sei offenbar nicht geschehen, wodurch das Zahnfleisch eiterte.
Durch den Zahnstein habe die Prothese auch nicht mehr einfach entnommen werden können. „Der Zahnzustand war nicht nur ein Akutzustand, das war ein über ein Jahr oder länger bestehender Dauerzustand“, so der Mediziner. Zudem habe die Gefahr eines eitrigen Abszesses bestanden, was gefährlich werden könne.
Der Zahnarzt sagte, er habe sich in einem Dilemma befunden: Schon früher habe er die Erfahrung gemacht, dass das Uniklinikum Patienten wieder an die niedergelassenen Ärzte verweise. Doch bestehe bei der Bildung eines Abszesses Zeitdruck, da sich ein solcher innerhalb weniger Stunden ausdehnen könne. Hinzu kam sein Wissen, dass der Patient sich anderen Ärzten gegenüber verweigere und selbst bei ihm eine intensive persönliche Betreuung benötigte. Darum habe er sich dazu entschlossen, den Eingriff nach längerem Gespräch und Durchsicht des Anamnese-Bogens in seiner Praxis vorzunehmen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten die fehlende Anwesenheit eines Anästhesisten vor. Diesen hätte er bei einem solchen Eingriff nicht benötigt, so der Mediziner, zumal er sogar zwei Fortbildungen für die Anwendung von Beruhigungsmitteln absolviert habe. Letztere sollten sich jedoch als fatale Desinformationsquelle herausstellen: So seien ihm dort Powerpoint-Folien mitgegeben worden, die falsche Werte für das von ihm verwendete Mittel genannt hätten. Nach diesen habe er sich aber gerichtet. Auch einer Kollegin sei dieser Fehler bereits in der Praxis unterlaufen – glücklicherweise ohne Folgen. „Ich wollte ihm nur als Zahnarzt helfen“, betont der 44-Jährige.
Während der Behandlung sei es dann zum Atemstillstand gekommen. Noch in der Praxis habe das Team mit der Reanimation begonnen, der Notarzt sei sofort gerufen worden. Laut dem Angeklagten habe dieser allerdings nicht sofort bei der Reanimation unterstützt, sondern zunächst bürokratische Angelegenheiten abgeklärt und gesagt, „das macht ihr doch gut.“ Erst nach Aufforderung hätten die Sanitäter übernommen. Anschließend sei der Betroffene ins Uniklinikum gebracht worden, wo er am Tag darauf starb.
Laut einem medizinischen Gutachten war der Patient offenbar in einem schlechteren Allgemeinzustand als zunächst angenommen. „Mit dem Gutachten hätte ich die Behandlung niemals ausgeführt“, sagt der Angeklagte. Er kämpfe noch immer mit den Bildern. „Ich hoffe, dass es irgendwann wieder dazu kommen kann, dass ich ein normales Leben führen kann“, sagte der 44-Jährige. Der Prozess wird fortgesetzt, mit einem Urteil ist Ende April zu rechnen.


