Süddeutsche Zeitung

Augsburg:Mann 25 Jahre nach Mord an einer Prostituierten vor Gericht

  • Ein 50-Jähriger muss sich in Augsburg wegen Mordes vor Gericht verantworten.
  • Im Jahr 1993 soll er eine Prostituierte umgebracht haben. Außerdem wird dem Mann eine Vergewaltigung vorgeworfen.
  • Zum Prozessauftakt wollte sich der Angeklagte nicht äußern.

Von Christian Rost, Augsburg

Mord verjährt nicht. Und weil die moderne DNA-Technik es ermöglicht, auch sehr lange Zeit zurückliegenden Taten aufklären, muss sich Stefan E. doch noch vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Augsburg wirft dem 50-Jährigen vor, im Jahr 1993 eine Prostituierte umgebracht zu haben. Überdies soll er im vergangenen Jahr eine Frau aus seinem Bekanntenkreis vergewaltigt haben. Bei den Ermittlungen in diesem aktuellen Fall nahm die Polizei bei E. einen DNA-Abgleich mit Altfällen vor. Dabei ergab sich ein Treffer im Zusammenhang mit dem Gewaltverbrechen an der 36-jährigen Angelika B. vor 25 Jahren.

Stefan E., gelernter Maler, muss sich seit diesem Donnerstag vor dem Augsburger Schwurgericht verantworten. Es ist ein Mammutverfahren, das die Justiz auf den Weg gebracht hat: 124 Zeugen sind geladen und drei Sachverständige. Auf 31 Verhandlungstage bis in den April 2019 hinein ist der Indizienprozess angelegt. Der Angeklagte selbst wird wohl nicht zur Aufklärung der Umstände beitragen, weshalb und wie die Prostituierte damals ums Leben kam. In seinen Vernehmungen bei der Polizei im vorigen Jahr soll er den Mordvorwurf weit von sich gewiesen haben. Zum Prozessauftakt wollte er sich zu der Tat nicht äußern.

Angelika B. war leblos in einem Straßengraben nahe einer Bahnunterführung bei Gessertshausen im Landkreis Augsburg gefunden worden. Sie war mit einem Möbelfuß geschlagen, sexuell misshandelt und schließlich erwürgt worden. Die Polizei ermittelte intensiv in dem Fall, der sich aber nicht aufklären ließ. Der Fundort der Leiche war nicht der Tatort, soviel stand für die Ermittler fest. Mehr aber auch nicht.

Der Mord erinnerte an vergleichbare Taten in den Sechziger- und Siebzigerjahren, als im Augsburger Nachtleben noch intensiv die GIs der dort stationierten US-Armee-Einheiten mitmischten. 14 Dirnen, die auf dem Straßenstrich arbeiteten, wurden in dieser Zeit umgebracht, die Täter nie ermittelt. Die Polizei konnte auch nicht ausschließen, dass Soldaten der damaligen Besatzungsmacht als Täter infrage kamen. Mögliche Verdächtige wurden aber versetzt, ehe es zu einem Verfahren kommen konnte, oder von der deutschen Justiz abgeschirmt.

Den Straßenstrich gab es bis ins Jahr 2013 in Augsburg, seither ist das Anschaffen in der Öffentlichkeit verboten. Angelika B. hatte sich noch als Dirne am Bordstein angeboten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Stefan E. einerseits seine sexuellen Fantasien bei der Tötung der Frau ausleben wollte. Und er sei auch auf ihre Einnahmen aus gewesen, um sich seine Drogensucht zu finanzieren.

Vor Gericht wird nun zunächst der Vergewaltigungsvorwurf aus dem vergangenen Jahr Gegenstand der Verhandlung sein. Anschließend versucht die Kammer zu klären, inwieweit der Angeklagte etwas mit dem Mord an Angelika B. zu tun hat. Eine entscheidende Rolle wird dabei das DNA-Gutachten einnehmen - genetische Spuren können mittlerweile noch nach Jahrzehnten ausgewertet werden.

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Quelle:
SZ vom 07.12.2018/amm
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