Prozess in AugsburgSechs Jahre nach tödlichem Faustschlag: 23-Jähriger schon wieder vor Gericht

Lesezeit: 3 Min.

Der Hauptangeklagte muss während der Verhandlung eine Fußfessel tragen.
Der Hauptangeklagte muss während der Verhandlung eine Fußfessel tragen. Stefan Puchner/dpa
  • Fünf Männer im Alter von 23 bis 25 Jahren stehen wegen eines mutmaßlich homophoben Angriffs auf ein männliches Paar vor elf Monaten vor Gericht.
  • Unter den Angeklagten ist ein 23-Jähriger, der bereits 2019 mit einem tödlichen Faustschlag am Augsburger Königsplatz einen 49-jährigen Familienvater getötet hatte.
  • Drei Angeklagte räumen die Schläge und Tritte ein, bestreiten aber queerfeindliche Motive und führen Alkohol- und Drogenkonsum als Ursache an.
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Dieses Mal geht es um einen tätlichen Angriff auf zwei Männer in der Augsburger Maximilianstraße.  Eine der Kernfragen im Prozess: War Hass auf Homosexuelle der Auslöser für den Angriff?

Etwas mehr als sechs Jahre ist das her: Zwei Paare waren am Nikolausabend 2019 im Augsburger Zentrum unterwegs, es kam zum Streit mit einer Gruppe Jugendlicher. Ein 17-Jähriger schlug zu – und tötete mit einem einzigen Faustschlag einen 49 Jahre alten Familienvater. Nun steht der damalige Täter nach der Verbüßung seiner Strafe wieder vor Gericht, weil er bei einer Auseinandersetzung erneut zugeschlagen haben soll – nur wenige Hundert Meter von dem damaligen Tatort entfernt.

In dem neuen Prozess geht es um einen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft homophoben Angriff auf ein männliches Paar vor elf Monaten. Fünf 23 bis 25 Jahre alte Männer sind vor dem Augsburger Landgericht angeklagt. Zu Beginn des Verfahrens gaben drei von ihnen über ihre Verteidiger Erklärungen ab, wonach sie die Schläge und Tritte auf die beiden Opfer grundsätzlich einräumen. Sie betonen jedoch, nicht aus queerfeindlichen Motiven gehandelt zu haben.

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Unter den Angeklagten ist jener heute 23 Jahre alter Mann, der mit der Tat am Augsburger Königsplatz vor sechs Jahren bekannt wurde. Viele Menschen waren damals schockiert, wie ein Jugendlicher mit nur einem Schlag einen erwachsenen Mann derart brutal treffen kann, dass das Opfer binnen Minuten an einer Hirnblutung stirbt. Der Begleiter des 49-Jährigen wurde damals ebenfalls geschlagen und verletzt.

Da der Getötete bei der Berufsfeuerwehr in Augsburg gearbeitet hatte, hatten damals auch Mitglieder zahlreicher Feuerwehren in ganz Deutschland des Opfers gedacht. Zudem beschäftigte der Fall in den Wochen nach der Tat die Justiz bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht. Denn die Augsburger Staatsanwaltschaft wollte damals nicht nur den damals 17-Jährigen inhaftieren, sondern auch seine sechs Begleiter. Um die Untersuchungshaft gab es einen juristischen Schlagabtausch mit Freilassungen und erneuten Festnahmen – bis Karlsruhe die Haftbefehle für die Begleiter rügte und alle sechs aus dem Gefängnis kamen.

Der junge Mann wurde dann vom Landgericht in Augsburg zu einer Jugendstrafe von viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Strafe, die er absitzen musste. In dem neuen Prozess sind er und drei Bekannte wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, einem der Angeklagten wird nur Bedrohung vorgeworfen. Der 23-Jährige und zwei weitere Beschuldigte sitzen in Untersuchungshaft. Dieses Trio ließ von seinen Rechtsanwälten jeweils Erklärungen vortragen.

Der Angeklagte gab an, „keinerlei Schwulenhass“ zu haben

Demnach räumen alle ein, auf die zwei Kontrahenten losgegangen zu sein. Als Grund dafür nannten sie eine Enthemmung durch vorhergehenden massiven Wodka-Konsum und Kokain-Einnahme. Auch eine Gruppendynamik soll eine Rolle gespielt haben. Dass die Opfer als Homosexuelle zu erkennen gewesen seien, spielte nach den Verteidigerausführungen keine Rolle. Der 23-jährige Angeklagte ließ sich insofern zitieren, wonach er „keinerlei Schwulenhass“ habe.

Dieser von den Ermittlern angenommene Hintergrund muss in den nächsten Wochen von der Strafkammer beleuchtet werden, unter anderem stehen dafür Videobilder von der Tat zur Verfügung. Wegen des mutmaßlichen Motivs hatte die Generalstaatsanwaltschaft München das Verfahren an sich gezogen. Die Ermittlungsbehörde ist in Bayern die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus und beschäftigt sich insofern mit schwerer Hasskriminalität.

Eine Rolle dürfte bei der Aufklärung auch spielen, ob eines der Opfer die Gruppe junger Männer provoziert hatte. In der Anklageschrift heißt es, dass es in jener Nacht im März 2025 in der Maximilianstraße, der bekanntesten Feiermeile in Augsburg, erst zu sexuell motivierten Beleidigungen gekommen sei. Daraufhin habe einer der beiden Männer versucht, einen aus der Gruppe „am Kragen zu packen“, führt die Staatsanwaltschaft aus.

Die drei geständigen Männer sagten, es sei schon mehr als nur ein Zupacken gewesen. Sie räumten aber ein, dass ihre Reaktion darauf überzogen gewesen sei. Die Angeklagten sollen die beiden Männer mit Faustschlägen und Tritten traktiert haben, die Opfer erlitten insbesondere Verletzungen am Kopf und Oberkörper. Nach der Auseinandersetzung auf der Maximilianstraße war der 23-Jährige zunächst auf der Flucht. Nach wenigen Tagen nahmen Polizisten ihn in Gersthofen bei Augsburg fest, seitdem ist er in U-Haft.

Die drei Angeklagten boten in dem Prozess Entschuldigungen sowie Geldzahlungen an die Opfer an. Sie erklärten auch, dass sie sich künftig voneinander fernhalten wollten. „Der gemeinsame Umgang ist für niemanden gut“, hieß es in der von den Anwälten verlesenen Erklärung. Die zwei weiteren Angeklagten äußerten sich zunächst zu den Vorwürfen nicht. Für den Prozess sind elf Verhandlungstage geplant. Ein Urteil könnte es am 13. März geben.

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