Süddeutsche Zeitung

Prozess in Augsburg:Clubbesucher fast totgeprügelt

Ein 36-Jähriger soll einen Mann von hinten niedergeschlagen und noch weiter auf das bereits bewusstlose Opfer eingeprügelt haben. Vor Gericht geht es um die Details der brutalen Attacke vor einem Augsburger Club.

Von Florian Fuchs, Augsburg

Schon die Verteidiger bitten im Namen des Angeklagten um Verzeihung für die Tat, obwohl das Verhalten ihres Mandanten, wie sie es in ihrer Erklärung formulieren, durch "nichts zu entschuldigen" sei. Der Angeklagte selbst will nichts dazu sagen, dass er einen 51-Jährigen vor einem Club in Augsburg fast totgeprügelt hat. Es ist eine mühsame Beweisaufnahme am Donnerstag im Augsburger Landgericht, der Täter will nicht reden, das Opfer kann sich nicht richtig erinnern. Ein Zeuge erzählt erst eine Version und nimmt dann alles zurück, als der Staatsanwalt laut wird. Eines will der 36-Jährige, der wegen versuchten Mordes angeklagt ist, seinem Opfer dann aber schon noch selbst mitteilen: "Es tut mir wirklich sehr leid."

Der 36-Jährige hat den Mann zwischen Weihnachten und Silvester 2019 bewusstlos geschlagen, durch Faustschläge und vielleicht auch durch Tritte, das Opfer konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden - so viel ist unstrittig. In Augsburg war zu dieser Zeit nur wenige Wochen zuvor ein Mann auf dem Königsplatz mit einem Schlag getötet worden, der Fall erregte international Aufsehen. Der Angriff vor dem Club Spectrum war - zumindest laut Anklageschrift - noch brutaler: Der 36-Jährige soll sein Opfer von hinten niedergeschlagen und dann weiter auf den am Boden liegenden Mann eingeprügelt haben, obwohl dieser bewusstlos und wehrlos war. Und offenbar nur, weil der Angeklagte zuvor vom Türsteher abgewiesen wurde, weil er so betrunken war.

Der Angeklagte und ein Freund von ihm rauchten nach der Abweisung durch den Türsteher noch eine Zigarette vor dem Club, in dem an diesem Abend eine Deutsche-Welle-Party lief. Der Geschädigte kam aus dem Club, wollte zum Taxi laufen und dann nach Hause fahren. Auf dem Weg nach draußen, so schildert er es, habe er dem Angeklagten noch gesagt, dass er ebenfalls betrunken sei und nun heimfahre. "Ich habe ihm einfach erklären wollen, dass er zu betrunken ist, um an diesem Abend noch hineinzukommen", sagt er im Zeugenstand. Und dass er es deshalb gut sein lassen solle.

Der 36-Jährige ärgerte sich offenbar so heftig über diese Belehrung, dass er dem 51-Jährigen hinterherlief und ihm von hinten gegen den Kopf schlug. Das Opfer prallte gegen einen Ampelmast und lag mit dem Gesicht nach oben auf der Straße. Durch weitere Schläge erlitt der 51 Jahre alte Maler eine Schädelbasisfraktur, ein Schädelhirntrauma sowie mehrere Hirnblutungen. Er musste notoperiert werden, sonst wäre er gestorben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, dass er noch weiter geprügelt hätte, wenn nicht die Türsteher herbeigeeilt wären und schließlich die Polizei alarmiert hätten.

Der Staatsanwalt wirft dem 36-Jährigen aber auch Heimtücke vor, weshalb er ihn wegen versuchten Mordes angeklagt hat. Vor Gericht ging es vor allem um die Frage, ob sich das Opfer auf seinem Weg zum Taxi noch einmal umdrehte und den Angriff so kommen sah. Die Anwälte des Angeklagten stellen es in ihrer Erklärung so dar, dass der 51-Jährige noch einmal über die Schulter geblickt habe. Und dass er auch bei Bewusstsein war, als er auf dem Boden lag. Der Freund des Angeklagten will sogar eine Rangelei gesehen haben und dass der 51-Jährige dem 36-Jährigen noch den Mittelfinger gezeigt haben soll. Als ihm der Staatsanwalt mit Gefängnis wegen Falschaussage droht, nimmt er plötzlich alles zurück. Der Geschädigte sagt aus, dass er sich genau erinnern kann, sich nicht noch einmal umgedreht zu haben und dementsprechend wehrlos war beim ersten Schlag. "Ansonsten weiß ich bis Mitte Februar so gut wie gar nichts mehr", sagt er.

Der 51-Jährige erlitt so schwere Kopfverletzungen, dass er mehrere Tage auf der Intensivstation lag. Seine Ehefrau schildert, dass ihn bis heute Kopfschmerzen und Schwindel plagen. Seinen Beruf kann er nicht mehr ausüben, weil er als Maler Angst hat, auf einem Gerüst zu schwanken und zu stürzen. Er nimmt Antidepressiva, meidet Menschenansammlungen und wird von seiner Frau gepflegt. "Es ist schwer seitdem", sagt sie. "Das glaube ich Ihnen", sagt die Richterin.

Der 36 Jahre alte Angeklagte hat im Gefängnis eine Alkoholtherapie begonnen und wähnt sich auf einem guten Weg. Zu seiner Drogen- und Alkoholvergangenheit lässt er sich ein. Zeit seines Lebens, sagt er, habe er Alkohol getrunken und auch Drogen genommen. Die Drogensucht habe er seit dem Jahr 2017 in den Griff bekommen. Eigentlich sei er von Gelsenkirchen nach Augsburg gekommen, um sich ein neues Leben aufzubauen. Als Garten- und Landschaftsbauer fand er gleich Arbeit. Doch als er keine Drogen mehr nahm, begann er immer mehr zu trinken. Am Tag der Tat hatte er den ganzen Tag getrunken, Bier, Gin, Whisky und anderes. Er wolle zu der Tat stehen, sagt er dem 51-Jährigen noch, als dieser als Zeuge aussagt. "Ich will mich wirklich entschuldigen." Er nehme die Entschuldigung an, sagt der Geschädigte nach langem Überlegen. "Weil ich glaube, dass er es ernst meint."

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SZ vom 18.09.2020/syn
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