JustizskandalJVA Gablingen: Mammutprozess gegen 13 Angeklagte

In der Justizvollzugsanstalt Gablingen sollen laut Anklage 102 Gefangene misshandelt worden sein.
In der Justizvollzugsanstalt Gablingen sollen laut Anklage 102 Gefangene misshandelt worden sein.
Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Das Landgericht Augsburg hat entschieden, die Vorwürfe der Misshandlung von Gefangenen gegen alle  JVA-Angestellten gemeinsam zu führen. Unklar ist, an welchem Ort ein solch gigantischer Prozess stattfinden könnte.

Von Florian Fuchs, Augsburg

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Es wird ein Mammutprozess: Das Landgericht Augsburg hat entschieden, die bislang getrennten Verfahren gegen das Spitzenpersonal und die übrigen Angestellten im Justizskandal um die JVA Gablingen zusammenzulegen. Damit werden, sobald eine Hauptverhandlung zugelassen und terminiert ist, 13 Angeklagte gleichzeitig vor den Richtern sitzen – mit mutmaßlich noch mehr Nebenklägern. Ob es in Augsburg und Schwaben überhaupt einen Ort gibt, an dem ein Prozess von solch gigantischen Ausmaßen stattfinden kann, ist fraglich.

Das Landgericht teilte am Dienstag mit, dass die 1. Strafkammer die Verfahren auf einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft hin wieder verbunden hat. Der Sachverhalt in beiden Anklageschriften sei überwiegend identisch, die Kammer halte angesichts der Komplexität des Sachverhalts eine gemeinsame und einheitliche Aufklärung des Sachverhalts für geboten.

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Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft zwei Anklagen eingereicht: im Januar eine gegen die frühere Leiterin der JVA und ihre Stellvertreterin, die als Hauptbeschuldigte gilt, sowie gegen ein Mitglied der sogenannten Sicherungsgruppe. Die zweite Anklage folgte einige Wochen später gegen zehn weitere Mitarbeiter der Sicherungsgruppe. Alle Beschuldigten sind derzeit vom Dienst freigestellt. Ihnen allen wird teils massive Misshandlung von Gefangenen vorgeworfen. Die Vorwürfe kamen vor knapp zwei Jahren ans Licht. Die Staatsanwaltschaft spricht von insgesamt 131 Straftaten zum Nachteil von insgesamt 102 Gefangenen.

Das Landgericht betont, dass die Entscheidung aussteht, ob die nun zu einem Verfahren zusammengeführten Anklagen zur Hauptverhandlung zugelassen werden. Vorbehaltlich dessen beabsichtige die Kammer, demnächst mit den Verfahrensbeteiligten mögliche Verhandlungstermine von Mitte November an abzustimmen.

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