Augsburg:Paar muss wegen Sex im Erlebnisbad in Arrest

Lesezeit: 1 min

  • Sie hatten Sex in einem Erlebnisbad und müssen nun in den Jugendarrest.
  • Das Landgericht Augsburg bestätigte das Urteil gegen einen 18-Jährigen und seine 19-jährige Freundin.

Warum das Landgericht das Urteil bestätigte

Enttäuscht und niedergeschlagen wirkten die beiden jungen Leute, als der Richter am Mittwoch das Urteil verkündete: Jugendarrest. Das Landgericht Augsburg ist davon überzeugt, dass das Paar in einem Erlebnisbad bei Augsburg Sex hatte - und verwarf die von den 18 und 19 Jahre alten Angeklagten eingelegte Berufung.

Zur Begründung hieß es, das Paar habe in der Therme öffentliches Ärgernis erregt. Im Juni waren die jungen Leute bereits in erster Instanz zu Jugendarreststrafen verurteilt worden, der Mann zu zwei Wochen, die Frau zu einem Wochenende sowie 32 Stunden Hilfsdiensten. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Das Urteil ist rechtskräftig.

Wie der Prozess in der ersten Instanz lief

Das Paar hatte sich am zweiten Weihnachtstag 2014 ausgerechnet in der "Erlebnisgrotte" der Therme miteinander vergnügt. Bademeister erwischten die beiden Gäste in flagranti. Der Mann hatte dennoch in erster Instanz behauptet, ihm sei lediglich die Badehose heruntergerutscht. Der Richter glaubte ihm das nicht und überbot mit seinem Urteil sogar den Strafantrag der Staatsanwaltschaft.

Bei einem Geständnis hätte der Richter nach eigenen Angaben das Verfahren eingestellt. Weil die Angeklagten aber provokativ auftraten, kam es zu der drastischen Strafe. Trotz Volljährigkeit sei das Jugendstrafrecht angewendet worden, weil eine Reifeverzögerung vorlag, hieß es beim Amtsgericht Augsburg. Der junge Mann im Schwimmbad soll stark alkoholisiert gewesen sein und den Bademeister beleidigt haben.

Warum der Richter zum "Zuchtmittel" griff

Vor dem Landgericht lief es nicht besser. Zu Beginn des Berufungsprozesses wirkten die Angeklagten, die immer noch ein Paar sind, optimistisch. Interessiert und ruhig folgten sie den Ausführungen des Gerichts. Diesmal äußerten sie sich nicht selbst zu den Vorwürfen, sondern ließen ihre Anwälte sprechen. Die blieben dabei: Es sei zu sexuellen Handlungen, nicht aber zum Geschlechtsverkehr gekommen.

Überzeugender waren aber wohl die Aussagen zweier Bademeister, die als Zeugen auftraten, und Aufnahmen einer Überwachungskamera. "Auf dem Video ist eindeutig zu sehen, dass sexuelle Handlungen stattgefunden haben", erklärte der Richter. "So was geht gar nicht", sagte einer der Bademeister, "es sind auch Kinder im Bad." Ein Badegast habe sich über die "Schweinerei" beschwert.

Auf das Paar warten nun Strafen, die im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes als "Zuchtmittel" betrachtet werden. In Bayern gibt es dafür sechs spezielle Arrestanstalten mit knapp 200 Plätzen.

Linktipp:

  • Lesen Sie hier, warum Rechtsexperten das Urteil für überzogen halten.
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