Das Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg ist eindeutig: Die Stadt muss der früheren Sprecherin von Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU), Stella Plazibat, ihren alten Posten zurückgeben oder zumindest gleichwertigen Ersatz besorgen. Auch einen Monat nach dem Urteil gibt es jedoch keine Einigung zwischen den Parteien: Ein Gespräch, das bis in den Donnerstagabend hinein andauerte, führte zu keinem Ergebnis. Plazibats Anwalt zeigt sich dennoch „vorsichtig optimistisch“.
Es ist eine bayernweit ungewöhnliche Konstellation, dass ein Streit zwischen einer Spitzenpolitikerin und ihrer Sprecherin, also einer ihrer engsten Mitarbeiterinnen, vor Gericht ausgetragen wird. Noch ungewöhnlicher ist allerdings der Grund, warum die Oberbürgermeisterin Plazibat geschasst hat: Der Partner der PR-Expertin sitzt im Augsburger Stadtrat, für eine Wählergruppierung namens Generation Aux. Das war zwar bereits vor Amtsantritt Plazibats als Sprecherin Webers bekannt. Im Verlauf des Jahres 2024, in dem sich der Stadtrat zunehmend kritisch über die Oberbürgermeisterin äußerte, kippte jedoch offenbar die Stimmung.

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Vor Gericht argumentierte die Anwältin der Stadt, dass das Rathaus aus Fürsorgepflicht heraus gehandelt habe, als es Plazibat ins Baureferat versetzte. So habe man ihr Interessenkonflikte ersparen wollen. Auch der Richter erkannte in der Partnerschaft der früheren OB-Sprecherin einen Konfliktherd, stellte aber ebenso fest, dass „nie etwas durchgestochen“ worden sei. Eine Pressesprecherin ist für gewöhnlich so detailliert wie kaum jemand sonst in die Arbeit der Politiker eingebunden, denen sie zuarbeitet.
Dass Plazibat auch nach dem Urteil nicht wieder als Sprecherin der Oberbürgermeisterin arbeiten kann, ist mit der Vorgeschichte und dem Gerichtsstreit offensichtlich. Sie ist allerdings unzufrieden mit der ihr zugewiesenen Stelle beim Baureferat, wo sie laut ihrem Anwalt Marcus R. Klopfer ins „zweite, dritte oder vierte Glied“ zurückgestuft worden sei. So sah es auch der Richter: Plazibat, so wurde in der Verhandlung klar, sollte dort die strategische Kommunikation für ein Stadtentwicklungsprogramm entwerfen, das kaum jemand kennt und das nicht einmal ein Budget hat. Er habe mal gegoogelt, sagte der Richter. „Da habe ich nicht allzu viel gesehen.“ Die Stelle im Baureferat ist laut Arbeitsgericht deshalb kein gleichwertiger Ersatz, der Plazibat aber vertraglich zusteht.
Gegen das Urteil kann die Stadt noch Berufung einlegen, und offenbar spielt sie auf Zeit: Mitte Oktober hieß es plötzlich, die Stelle der Klägerin im Baureferat sei aufgewertet worden. Das stieß erkennbar auf Unverständnis der Gegenseite: Rechtsanwalt Klopfer kritisierte, dass die Stadt nicht mit ihm und seiner Mandantin gesprochen habe und teilte mit, dass von einer Einigung keine Rede sein könne. Stattdessen verwies er auf „ein finales Gespräch“ Anfang November.
Erst Unverständnis, jetzt vorsichtiger Optimismus
Von „final“ kann nun allerdings wieder keine Rede sein. Die Stadt teilt nach dem Gespräch lediglich mit, dass „erfolgversprechende Vergleichsgespräche“ geführt würden. Alle Seiten wollten weiter vertrauensvoll zusammenarbeiten. Plazibat selbst will sich auf Anfrage der SZ nicht äußern und verweist auf ihren Anwalt.
Rechtsanwalt Klopfer wiederum nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Stadt Augsburg am Donnerstag „deutlich um Deeskalation bemüht“ gewesen sei. Man müsse nun abwarten, ob die Parteien zu einer für beide Seiten tragfähigen Lösung kommen könnten. „Es geht einfach darum, dass wir eine Stelle finden müssen, die der Kernkompetenz meiner Mandantin entspricht und in Innen- und Außenwirkung dem entspricht, was vertraglich festgehalten ist.“
Ordnungsreferent Frank Pinsch, sagt Klopfer, sei sehr bemüht. Insofern zeigt sich der Rechtsanwalt „vorsichtig optimistisch“, dass die Stadt nach einer weiteren Woche Bedenkzeit „auf uns zukommen“ werde, um einen geeigneten Vorschlag zu unterbreiten. „Wobei“, das betont Klopfer auch, „ich in meiner beruflichen Laufbahn schon öfter vorsichtig optimistisch war und sich dies am Ende als falsch herausgestellt hat.“

