Süddeutsche Zeitung

Augsburg:Berufung nach Urteil wegen Morddrohung gegen 16-jähriges Mädchen

Ein Vater und dessen Sohn sind zu Haftstrafen verurteilt worden, weil sie die Ermordung einer Familienangehörigen geplant haben sollen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, alle Seiten legten Berufung ein.

Nach der Verurteilung eines Vaters und dessen Sohnes zu Gefängnisstrafen wegen der Morddrohung gegenüber einer 16 Jahre alten Angehörigen haben alle Seiten Rechtsmittel eingelegt. Das Augsburger Amtsgericht hatte Anfang März den 44-Jährigen und den 24-Jährigen, Vater und Bruder des Opfers, zu jeweils drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt.

Sie sollen die Ermordung der Tochter und Schwester geplant haben, weil das Mädchen gegen den Willen der jesidischen Familie einen Freund hatte. Bei Jesiden werden nur Beziehungen innerhalb der religiösen Gruppe toleriert.

Das Urteil sei nicht rechtskräftig geworden, berichtete Gerichtssprecher Dominik Semsch am Freitag. "Sowohl vonseiten beider Angeklagter als auch vonseiten der Staatsanwaltschaft wurde Berufung eingelegt." Die Verteidiger der Männer hatten Bewährungsstrafen für die Angeklagten verlangt, die Staatsanwaltschaft und die Anwältin der Jugendlichen als Nebenklägerin eine noch geringfügig längere Gefängnisstrafe.

Die Männer sollen die 16-Jährige nicht nur gezüchtigt haben wegen der nicht tolerieren Beziehung. Ein Familienrat soll zudem in Gegenwart des Mädchens die Ermordung der Jugendlichen geplant haben. Die Staatsanwaltschaft hat auch gegen weitere Familienmitglieder Ermittlungen eingeleitet.

Das Jugendamt hat die Schülerin an einem geheimen Ort untergebracht. Die Polizei stuft die mittlerweile 17-Jährige nach wie vor als stark gefährdet ein. Sollten die Berufungsanträge nicht noch zurückgezogen werden, muss der Fall nun am Augsburger Landgericht neu aufgerollt werden

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SZ/DPA/mz/pwe
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