Augsburg:Mieter muss Katzennetz nach Urteil abbauen

Ein Mieter darf nach einem Urteil des Amtsgerichtes Augsburg nicht ohne Zustimmung des Vermieters ein Katzennetz am Balkon befestigen. Solche weitverbreiteten Netze sollen verhindern, dass Katzen vom Balkon springen können. Der Vermieter habe mit seiner Klage auf Entfernung des Netzes Erfolg gehabt, teilte Gerichtssprecherin Andrea Laser am Montag mit. In dem Fall lebt der Vermieter selbst in dem Haus im Augsburger Vorort Neusäß. "Da ein im Haus wohnender Vermieter ein besonderes Interesse an dem Aussehen seiner Außenfassade hat, hätte der Mieter vorher seine Genehmigung einholen müssen", erklärte Laser. "Das Gericht entschied aufgrund der vorgelegten Fotos, dass die Holzstangen des Netzes das Gesamtbild der Hausfassade erheblich stören." In der Vergangenheit gab es unterschiedliche Urteile zu Katzennetzen. Auch das Münchner Amtsgericht sah eine optische Beeinträchtigung durch ein Netz und verpflichtete im Jahr 2012 eine Mieterin zur Entfernung. Das Amtsgericht Köln fand hingegen 2001, dass ein Fangnetz auf dem Balkon "mit bloßem Auge kaum zu erkennen" sei und wies die Klage eines Vermieters ab.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: