Süddeutsche Zeitung

Augsburg:Kondompflicht in Bordellen

Das Augsburger Verwaltungsgericht hat entschieden: In Bordellen sind Kondome Pflicht. Zuwiderhandlung ist strafbar - auch wenn eine Überwachung problematisch sein kann.

Kondome sind in Augsburger Freudenhäusern Pflicht. Das dortige Verwaltungsgericht hat am Montag die Klage einer Bordell-Geschäftsführerin abgewiesen, in der sie gegen die Kondompflicht in den öffentlich zugänglichen Räumen ihres Hauses vorgehen wollte.

Damit wurde ein Bescheid der Stadt Augsburg für rechtmäßig erklärt, der dem Bordell unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 Euro auferlegt hatte, jegliche Ausübung ungeschützten Geschlechtsverkehrs zu unterbinden. Die Klägerin hatte argumentiert, eine Überwachung der Kunden sei nicht lückenlos zu gewährleisten.

Die Stadt hatte in dem Etablissement vor allem ungeschützten Oralverkehr beanstandet. Dieser müsse nach dem bayerischen Infektionsschutzgesetz zur Vorbeugung von übertragbaren Krankheiten und deren Weiterverbreitung untersagt werden. Außerdem sind Prostituierte und deren Kunden nach der Bayerischen Hygieneverordnung verpflichtet, beim Geschlechtsverkehr Kondome zu verwenden.

Dagegen hatte die Geschäftsführerin des Bordells über ihren Anwalt angemerkt, die in ihrem Haus beschäftigten Frauen führten eine "selbstständige Tätigkeit" aus. Somit sei sie faktisch nicht in der Lage, ungeschützten Oralverkehr in jedem Fall zu unterbinden. Die Auflage der Stadt sei unzumutbar und durch eine "Generalhaftungspflicht" nicht umzusetzen. Diesen Argumenten folgte das Gericht nicht und erklärte in der Urteilsbegründung, die städtischen Auflagen seien rechtmäßig und erfüllbar.

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dpa/jree/bica
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