Augsburg: Körperwelten-Ausstellung:Plastinator provoziert Eklat

Trotz Verbot hat Gunther von Hagens seinen Sex-Akt öffentlich gezeigt. Augsburg schreitet nun rigoros ein - nicht ohne Folgen für den Plastinator.

Der umstrittene Plastinator Gunther von Hagens hat mit der Enthüllung eines schwebenden Sex-Aktes in Augsburg für einen Eklat gesorgt. Er widersetzte sich dem Verbot der Stadt, die eine Zurschaustellung eines plastinierten Aktes im Rahmen der "Körperwelten-Ausstellung" als Verstoß gegen das bayerische Bestattungsgesetz untersagt hatte.

Augsburg: Körperwelten-Ausstellung: Plastinator Gunther von Hagens provoziert einen Eklat: Trotz Verbot zeigt er ein Paar beim Sex.

Plastinator Gunther von Hagens provoziert einen Eklat: Trotz Verbot zeigt er ein Paar beim Sex.

(Foto: Foto: ddp)

Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) nannte Hagens' Verhalten "ungehörig" und forderte vor Ort die sofortige Verhüllung des Liebesaktes. Da sich von Hagens weigerte, machte Gribl von seinem Hausrecht der Messe Gebrauch, erließ ein Zutrittsverbot für den Ausstellungsraum und ließ mit seiner aktiven Unterstützung den Akt verhüllen. Danach wurde der Raum von der Augsburger Feuerwehr unzugänglich gemacht.

Das Augsburger Verwaltungsgericht hatte in einer Eilentscheidung die Enthüllung eines liegenden Aktes verboten, da Zweifel an der Einwilligung des gestorbenen Mannes an der Darstellung aufgekommen waren. Der Mann habe vor seinem Tod in einem Heim gelebt und sei möglicherweise dement gewesen. Dadurch sah das Gericht einen möglichen Verstoß gegen die Menschenwürde gegeben. Daraufhin enthüllte von Hagens einen schwebenden Liebesakt, der zuvor schon in Berlin und London gezeigt worden war.

Der zuständige Referent Rainer Schaal (CSU) brach seinen Urlaub ab und eilte zum Ausstellungsgelände. Er sprach von einer "ungeheuerlichen Provokation". Die Stadt werde mit allen Mitteln das erlassene Verbot durchsetzen. Das Vorgehen der Stadt sei rechtmäßig.

Gegen von Hagens wurde ein sofort vollziehbares Zwangsgeld von 10.000 Euro erlassen. Von Hagens hatte das städtische Verbot und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts als "Zensur und Bevormundung" bezeichnet. Sein Ziel sei eine "Demokratisierung der Anatomie" und Aufklärung.

Bei der Ausstellung plastinierter Leichen bezog er sich auf das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit. Er begründete das Zeigen eines Sexualaktes mit der Freiheit des Einzelnen zu entscheiden, was mit dem eigenen Leichnam geschehen soll. Dies sei ein uneingeschränkt geltendes Recht. Er wolle mit seinen Präparaten nicht provozieren.

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